Unterländer Wirte nehmen Rauchverbot gelassen auf
Von Markus Rohr. Aktualisiert am 16.01.2010 1 Kommentar
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Klare Regeln für das Fumoir
Ein Fumoir muss durch feste Bauteile von andern Räumen abgetrennt sein und über eine selbsttätig schliessende Tür verfügen. Zudem muss es mit einer ausreichenden Lüftung ausgestattet sein. Es darf nicht als Durchgang zu andern Räumen dienen und höchstens ein Drittel der Gesamtfläche der Ausschankräume eines Betriebs betragen. Am Eingang ist das Fumoir als solches zu kennzeichnen. Es darf nicht länger geöffnet sein als der übrige Betrieb. Mit Ausnahme von Raucherwaren dürfen im Fumoir keine Leistungen angeboten werden, die im übrigen Betrieb nicht erhältlich sind.
Die Gäste in Fumoirs dürfen bedient werden, sofern das Bedienungspersonal einer solchen Beschäftigung schriftlich zugestimmt hat.
Restaurants, die keinen bestehenden separaten Raum zum Fumoir umfunktionieren können, müssen also bauliche Massnahmen ergreifen. Das wiederum erfordert ein Baugesuch, weil es sich um eine sogenannte Nutzungsänderung handelt.
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Ab dem 1. Mai gilt im Gastgewerbe schweizweit ein Rauchverbot. Während das Bundesrecht für Lokale unter 80 Quadratmetern Raucherbetriebe ermöglicht, sind solche im Kanton Zürich und weiteren 14 Kantonen nicht vorgesehen. Es gibt nur die Möglichkeit, sich zum Nichtraucherrestaurant zu erklären oder ein Raucherabteil einzubauen. Dafür braucht es eine Baubewilligung der Gemeinde.
Weil es im Zürcher Unterland mehrere Hundert Restaurants, Bars, Diskotheken, Nachtklubs und Besenbeizen gibt, müsste es eigentlich eine Flut von Baugesuchen geben. Eine Nachfrage des «Tages-Anzeigers» in Bülach, Rümlang und Wallisellen hat jedoch ergeben, dass auf den dortigen Bauabteilungen bis vorgestern kein einziges Gesuch eingetroffen ist. Sandro Bianchi, Bausekretär in Rümlang, schreibt das dem Umstand zu, dass der definitive Entscheid erst vor zehn Tagen gefallen ist. «Aber eigentlich wusste man es ja schon lange und hätte sich entsprechend vorbereiten können», sagt Bianchi.
Baubewilligungen sind nötig
Die Zeit drängt, wenn man an Bauplan, Baubewilligung und Bauausführung denkt. Die Gemeinden brauchen für die Prüfung eines Baugesuchs in der Regel drei bis vier Wochen, wenn es nur um bauliche Veränderungen im Innern eines Gebäudes geht. Sind Massnahmen nach aussen sichtbar, kann das Prozedere zusammen mit der Publikation des Gesuches und der Einsprachefrist auch zwei bis drei Monate dauern. In Wallisellen werden die Kosten für eine Baubewilligung nach Aufwand verrechnet. «Je besser ein Gesuch vorbereitet ist, desto geringer fällt die Gebühr aus», sagt Peter Senn, Leiter der Bauabteilung. Mit einigen Hundert Franken muss man jedoch durchaus rechnen.
Keine Umsatzeinbussen
Die angefragten Wirte nehmen das bevorstehende Rauchverbot gelassen. Jakob Utzinger, Wirt Zum weissen Kreuz in Niederweningen und Präsident von Gastro Zürcher Unterland, sagt, er werde seinen Betrieb ganz einfach zum Nichtraucherrestaurant erklären. Er habe keine andern räumlichen Möglichkeiten, und die Investitionen für einen speziellen Raucherraum wären zu gross. In seinem Speisesaal habe er schon vor Jahren das Rauchverbot eingeführt.Das Restaurant Neuhof in Bachs weiss mit Sicherheit, dass der Umsatz bei einem Rauchverbot nicht sinkt. Dort hat man das Rauchen aufgrund von Gästebefragungen schon vor drei Jahren verboten – ohne negative Erfahrungen, wie Christiane Kleemann, Leiterin des Restaurants, sagt.
Auch im Restaurant Zum Goldenen Kopf in Bülach kennt man während der Essenszeit schon seit langem ein Rauchverbot. Den Rauchern bietet man an einer Bar im Freien und im Weinkeller des Untergeschosses Ausweichmöglichkeiten. Der Weinkeller soll jetzt noch besser den Bedürfnissen der Raucher angepasst und mit einer Zusatzlüftung versehen werden, wie Pächterin Yolanda Urschinger sagt. Sie hat sich entsprechend informiert und vorbereitet.
Marcel Bütler vom Restaurant Wiesental in Weiach weiss noch nicht recht, was er tun will. Er glaubt aber, dass sich die Gäste an das Rauchverbot gewöhnen werden respektive müssen. Dieselbe Meinung hat Evi Hänseler von der Krone in Rafz, einer typischen Dorfbeiz mit Stammtisch und Znüniverkehr. Verbandsmann Jakob Utzinger glaubt, dass weniger die Speiserestaurants als vielmehr die Dorfbeizen mit einem Umsatzrückgang rechnen müssen.
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Erstellt: 16.01.2010, 04:00 Uhr
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1 Kommentar
Es wird immer gesagt, dass wenn das Rauchverbot im Restaurant eingeführt wird dass viele Restaurands schliessen müssen, das ist doch alles ein riesengrosses Theater,das stimmt einfach nicht, es ist wie bei allem,das neu eingeführt wird, zuerst ein riesengrosser Aufstand , nach ein paar Monaten ist es so, als ob das ob es das Rauchverbot immer gegeben hätte. Antworten



