Zürich

Vertrag aus den Fünfzigerjahren verbannt deutsche Taxis vom Flughafen

Von Christoph Landolt. Aktualisiert am 16.06.2010 13 Kommentare

Die Zürcher Taxifahrer wollen am Flughafen keine ausländische Konkurrenz. Wegen einem Staatsvertrag aus dem Jahr 1953 dürfen die Deutschen nun keine Passagiere mehr aufnehmen – abladen geht weiterhin.

Freuen sich über weniger Konkurrenz: Einheimische Taxis am Flughafen Zürich.

Freuen sich über weniger Konkurrenz: Einheimische Taxis am Flughafen Zürich.
Bild: Gesa Lüchinger

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Die Diplomaten und Politiker, die am 7. Dezember 1953 die «Vereinbarung über den gewerblichen Strassenpersonen- und Güterverkehr» zwischen der Schweiz und Deutschland ausgehandelt und unterschrieben haben, dürften längst tot sein. Ihr Werk allerdings wirkt bis heute fort: Mit «Praxisänderung Taxiwesen am Flughafen Zürich-Kloten» ist eine Mitteilung überschrieben, die es deutschen Taxifahrern verbietet, Passagiere abzuholen.

Die Stadt Kloten und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) berufen sich dabei auf den 56-jährigen Vertrag. Dieser untersagt Taxis, Limousinen und Personenwagen bis zu 9 Sitzplätzen das gewerbsmässige Abholen von Fahrgästen an Orten, die mehr als 5 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt liegen – ein Verbot, das am Zürcher Flughafen nie durchgesetzt wurde und auch im aktuellen Klotener Taxireglement nicht vorgesehen ist, wie die Stadt Kloten einräumt.

171 Firmen betroffen – Abladen geht weiter

Nun haben 138 Taxifahrer im Dezember 2009 jedoch eine Petition eingereicht, welche die Rechte der Schweizer Taxifahrer einfordert und die Durchsetzung der Bestimmungen verlangt. Daraufhin hat die Stadt Kloten den Vertrag mit Deutschland und ein ähnlich lautendes Abkommen mit Österreich aus dem Jahr 1957 überprüfen lassen. Vom Uvek schliesslich kam die Anweisung, das Verbot umzusetzen.

Bis Ende August müssen die 171 betroffenen Firmen aus Deutschland und Österreich die Zugangskarte für die Flughafenvorfahrt abgeben, kündigt Thomas Grädel, Leiter Sicherheit der Stadt Kloten, auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch an. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit würden Widerhandlungen gegen die Abkommen jedoch erst ab dem 1. Januar 2011 geahndet, sagt Grädel. «Die Flughafen Zürich AG hat die Firmen alle schriftlich darüber informiert.»

Das Verbot gilt für die Aufnahme von Passagieren, erklärt Grädel. «Abladen geht weiterhin.» Die ausländischen Taxis werden deshalb weiterhin nach Kloten kommen – die Rückfahrt haben sie aber leer anzutreten. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 16.06.2010, 14:02 Uhr

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13 Kommentare

hans zumstein

16.06.2010, 14:11 Uhr
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Seldwyla lässt grüssen . . . es lebe die Marktabschottung und die Abzockerei! Antworten


Herbert Berger

16.06.2010, 14:52 Uhr
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Vertrag ist Vertrag. Und wenn es die Deutschen zu sehr stört, dürfen sie gerne Verhandeln. Als Angebot hätten sie ja noch die verweigerten Ueberflugrechte über deutsches Gebiet. Ich denke, wenn die uns in dieser Sache entgegenkommen, werden auch wir uns grosszügig zeigen, resp. der Flughafen Zürich wird die Zürcher Taxifahrer für die Ausfälle grosszügig entschädigen. Antworten



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