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War der Friedensrichter befangen?

Von Heinz Zürcher. Aktualisiert am 16.03.2010

Ein Treuhänder aus Wallisellen berät einen Arzt bei einer Klage – und behandelt denselben Fall zugleich als Friedensrichter. Nun ist das Bülacher Bezirksgericht als Aufsichtsinstanz in der Sache aktiv geworden.

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Die Einzelrichterin am Bezirksgericht Bülach staunte, als sie letzte Woche an einer Verhandlung von der Doppelrolle des Walliseller Friedensrichters Karl Keller erfuhr. Dieser befasste sich Ende 2008 mit einem Mediziner, der wegen einer Ehrverletzung eine Klage einreichen wollte. Keller kannte den Mann. Er hatte in seiner beruflichen Funktion als Treuhänder dessen Buchhaltung geführt. Jedenfalls bestätigte dies der Mediziner gegenüber der Richterin.

Keller half seinem Mandanten auch bei der Ehrverletzungsklage. Und schickte die Strafanzeige an den Friedensrichter – also an sich selbst. Im Sühneverfahren konnte Keller den Streit zwischen den beiden Parteien nicht lösen. Mehr noch: Die Kontrahentin des Mediziners, eine heute 19-jährige Unterländerin, reichte ihrerseits eine Klage wegen falscher Anschuldigung ein. Und so stand der Mediziner nun als Angeklagter vor dem Bezirksgericht Bülach.

Für die Anwältin der Jugendlichen, Jeanne DuBois, ist klar: Der Friedensrichter Karl Keller hätte den Fall nie behandeln dürfen. Vor Gericht habe der Angeklagte ja bestätigt, dass Keller ein Mandatsverhältnis zu ihm gehabt hatte. Unter anderem soll er ihm in buchhalterischen und treuhänderischen Fragen geholfen haben. «Davon habe ich aber erst drei Tage vor der Verhandlung per Zufall erfahren», sagt DuBois.

Klage muss korrekt sein

Friedensrichter Karl Keller ist sich jedoch keiner Schuld bewusst. «Ich sehe keinen Grund, weshalb ich in Ausstand hätte treten sollen», sagt der 61-jährige Walliseller, der vor einem Jahr in einer Stillen Wahl für eine weitere Legislatur (2009 bis 2015) in seinem Amt bestätigt worden war. Wenn jemand nicht in der Lage sei, eine Klage korrekt zu formulieren, gehöre es zur Pflicht des Friedensrichters, der Person dabei zu helfen. Handelt es sich um eine üble Nachrede oder eine Verleumdung? Solche Fragen gelte es vor dem Sühneverfahren zu klären. «Denn ist eine Anklageschrift nicht formgerecht formuliert, kann sie zurückgewiesen werden.»

Über seine frühere Verbindung zum Mediziner wollte sich Karl Keller aufgrund des Amtsgeheimnisses nicht äussern. Er wies aber darauf hin, dass er seine Treuhandfirma verkauft hatte, noch bevor er sich mit der Ehrverletzungsklage befasste.

«Es braucht sehr viel»

Peter Lussi ist Friedensrichter in Rafz und präsidiert beim Verband der Friedensrichter des Kantons Zürich den Bezirk Bülach. Er kennt den konkreten Fall nicht, unterstützt aber grundsätzlich die Ansicht seines Amtskollegen aus Wallisellen: «Gerade bei Ehrverletzungen gehört es zur Aufgabe des Friedensrichters, zu prüfen, ob die Klage vollständig ist und die rechtliche Form stimmt.» Allein deswegen ergreife man noch nicht Partei für eine Seite. «Es braucht sehr viel, bis ein Friedensrichter in Ausstand treten muss», sagt Lussi. Gerade in Dörfern kenne man in den meisten Fällen eine oder beide Parteien. Ist ein Friedensrichter mit einer von ihnen verwandt oder verschwägert, müsse er jedoch in Ausstand treten.

Anwältin Jeanne DuBois versteht Lussis Argument, dass man sich in den Dörfern schnell einmal kenne. Dass der Friedensrichter aber trotz Mandatsverhältnis einer Partei bei der Formulierung half, geht ihr zu weit. «In diesem Fall hätte er das Verfahren ja an ein anderes Friedensrichteramt weiterleiten können.» Nun hoffe sie, dass das Bezirksgericht als Aufsichtsorgan der Friedensrichter dem Fall nachgehe. Eine allfällige Aufsichtsbeschwerde würde sich dadurch erübrigen.

«Den Fall nicht überbewerten»

Laut Rainer Hohler, Präsident des Bezirksgerichts Bülach, wird das Gericht dem Fall nachgehen. Zuerst gelte es aber, die vor Gericht gemachten Aussagen zu verifizieren. Bestätigten sich die Vorwürfe, sei es dennoch sehr unwahrscheinlich, dass der Friedensrichter sein Amt abgeben müsste. «Man darf diesen Fall nicht überbewerten», sagt Hohler. «Der Friedensrichter ist eine Sühneinstanz. Im Gegensatz zu einem Richter kann er keine Urteile fällen.»

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Erstellt: 16.03.2010, 04:00 Uhr

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