Biobauer Urs Hans verurteilt

Aktualisiert am 25.11.2011 83 Kommentare

Urs Hans wurde heute vom Winterthurer Bezirksgericht zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Weil er seine Rinder nicht impfen liess, habe er die öffentliche Gesundheit gefährdet.

Kampf gegen den Impfzwang: Biobauer Urs Hans.

Kampf gegen den Impfzwang: Biobauer Urs Hans.
Bild: Keystone

Sprach vor dem Prozess mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet: Biobauer Urs Hans. (Video: Jan Derrer)

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Die Impfgegner unter den Bauern haben am Freitag eine herbe Niederlage erlitten: Urs Hans, Grüner Kantonsrat und Biobauer aus Turbenthal ZH, wurde vom Winterthurer Bezirksgericht wegen Impfverweigerung zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt.

Hans habe mit seinem Verhalten die öffentliche Gesundheit gefährdet, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Die Ausmerzung der Blauzungen-Krankheit sei höher zu gewichten als die Angst um das Eigentum.

Das Urteil führte bei den Bauern, die dem Prozess beiwohnten, zu lautstarkem Protest. Sie warfen dem Gericht vor, gegen das Tierwohl zu handeln und im Dienste der Pharmalobby zu stehen. Die Vertreterin des Veterinäramtes verliess das Gebäude fast schon fluchtartig.

Kälber sind «verreckt wie die Fliegen»

Der Kantonsrat hatte sich 2008, als der Bund die Blauzungen- Impfung für obligatorisch erklärte, erstmals geweigert, seine Angus- Rinder impfen zulassen. Hans ist überzeugt, dass Impfungen Schäden anrichten, etwa Fehlgeburten, Unfruchtbarkeit und ein geschwächtes Immunsystem.

In den Jahren zuvor hatte er den Anweisungen des Veterinäramtes noch Folge geleistet und seine Tiere gegen Rauschbrand geimpft, eine fiebrige Infektionskrankheit. Die Kälber seien ihm dann «verreckt wie Fliegen».

Bei der Blauzungenkrankheit stellte Hans sich deshalb quer und tat sich mit anderen Bauern zusammen, die gleich dachten wie er. Dazu kamen mehrere Vorstösse im Kantonsrat, in denen er unter anderem eine unabhängige Meldestelle für Impfschäden forderte - allerdings vergeblich.

Fehlende Ohrmarken, zu kleine Liegeboxen

Nicht nur was das Impfen angeht, hat der Tösstaler eine andere Meinung als das Veterinäramt. Er räumt ein, dass ihm beispielsweise bei der Administration, bei der Vollständigkeit der Ohrmarken und den wenige Zentimeter zu kleinen Liegeboxen Fehler passiert sind.

Bei jedem anderen Bauern finde man aber ebenfalls solche, sagte er. «Aber nur bei mir wurden sie geahndet.» Das Veterinäramt habe ihn regelrecht schikaniert. Es sei sogar mit der Polizei auf seinen Hof ausgerückt. «Die wollten mich ruhigstellen.»

Die Vertreterin des Veterinäramtes betonte vor Gericht, dass es sich hier um Vorgaben handle, die jeder Bauer einzuhalten habe. «Und auch wenn der Laufstall nur für wenige Tage überbelegt war, so war er trotzdem überbelegt.» Hans wiederum beschuldigte das Amt, vom Bauernhof-Alltag keine Ahnung zu haben. «Darum haben ja auch viele Bauern Probleme mit euch.»

26 Vorwürfe zählte der Strafbefehl schliesslich, mit dem Hans am 3. Mai 2011 zu einer Busse von 2500 Franken bestraft wurde. Zuzüglich Gebühren ergab dies 3400 Franken. Hans wollte den Betrag aus Prinzip nicht zahlen und zog den Fall vor Bezirksgericht.

Der Biobauer ist kein Tierquäler

Dass er nun mit seiner Impfverweigerung unterlag, macht ihn betroffen. Er wisse zwar noch nicht, ob er das Urteil weiterziehe - aber «wohl eher ja», sagte er. Etwas Positives hat das Urteil aber: Damit gilt er nicht mehr als Tierquäler.

Das Statthalteramt hatte ihn unter anderem auch deshalb gebüsst, weil er ein unheilbar krankes Rind nicht geschlachtet hatte, sondern eine homöopathische Behandlung probierte, «um ihm eine letzte Chance zu geben».

Die Behandlung schlug aber nicht an, das Tier musste dennoch getötet werden. Das Veterinäramt warf ihm daraufhin vor, dass das Tier zu lange habe leiden müssen. Das Bezirksgericht sprach Hans von diesem Vorwurf nun frei. Wenn er, der Biobauer, als Tierquäler verurteilt worden wäre, hätte ihn das wirklich belastet, sagte Hans.

Die Verhandlung heute war nicht sein erster Kontakt mit einem Gericht. Im Jahr 2009 wurde er im Kanton Freiburg mit 2000 Franken Busse bestraft, weil er ungeimpfte Tiere auf eine Alp brachte. Auch gegen diese Strafe wehrte er sich. Der Fall ist mittlerweile vor Bundesgericht hängig. (kle/sda)

Erstellt: 25.11.2011, 13:17 Uhr

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83 Kommentare

adrian wehrli

25.11.2011, 13:33 Uhr
Melden 114 Empfehlung

Lieber Tagi: Der Titel zu diesem Artîkel ist eine Sauerei! Wieso einen Titel der suggeriert dass Urs Hans seine Tiere krepieren liess? Wieos muss das Niveau immer mehr runtergfehren werden? Antworten


Christian Vogelbach

25.11.2011, 15:01 Uhr
Melden 87 Empfehlung

Leider geht es da meine Meinung nach nicht um die Sache an sich, sondern um Macht und Machtmissbrauch. Impfzwang ist ein Lieblingsthema für die Hersteller dieser Gifte, das exorbitant viel Geld in die Kasse spielt. Siehe alle die "Seuchen", für die wir Menschen in den letzten Jahren geimpft wurden. - Wieso werden die Veterinärämter nicht aktiv bei der Schweinezucht-Tierhaltung? KAG zeigt genung. Antworten



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