Brief beweist: Behörden waren vor Kindsmörder gewarnt
Der heute 60-jährige Vater, der am Freitag seinen 4-jährigen Sohn umbrachte, ist ein Wiederholungstäter. Schon vor 20 Jahren versuchte er seinen Erstgeborenen zu ermorden, indem er ihn zuerst bewusstlos schlug und dann am Hochstuckli im Kanton Schwyz eine Schlucht hinunterwarf.
Der damals 13-jährige Sohn überlebte den Sturz in die Schlucht, ist seither aber körperlich behindert. Da er ahnte, zu was sein Vater fähig war, versuchte er seinen jüngeren Bruder zu schützen.
Gemäss «Blick» ging er vor einigen Jahren persönlich in der Gemeinde Bonstetten vorbei: «Ich sagte den Behörden, was mir passiert ist, ich warnte sie, vergebens. Auf diese Behörden kommt jetzt einiges zu!»
«Mich wollte mein Vater 1990 ermorden»
TeleZüri liefert jetzt den Beweis, dass die Behörden sogar ein zweites Mal informiert wurden. Vor einem Jahr hat das Opfer einen Brief geschrieben, in welchem er vor einer solchen Tat warnte, die am Freitag nun Realität geworden ist. TeleZüri liegt dieser Brief exklusiv vor. Das Schreiben beginnt so: «Sehr geehrte Damen und Herren. Ich bin R. G. der erste Sohn aus erster Ehe. Mich wollte mein Vater 1990 ermorden und ich habe das überlebt.»
Mit diesem flammenden Appell vom 15. Januar 2009 wendet sich R. G. an die Bonstetter Vormundschaftsbehörde. Er wollte unter allen Umständen verhindern, dass sein kleiner Halbbruder in die Obhut des Vaters gelangt, der das alleinige Sorgerecht beantragte.
Behörden schweigen
Warum die Behörden nicht reagierten ist unklar. Unter Berufung auf die Schweigepflicht geben sich sowohl der Gemeindepräsident wie auch die Vormundschaftsbehörden verschlossen.
Der Vater wurde 1993 wegen versuchten Mordes zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Diese Strafe sass er ab, vermutlich wegen guter Führung kam er jedoch schon nach sechs Jahren wieder auf freien Fuss.
Obwohl der Mann mehrmals vorbestraft war, sogar wegen versuchten Mordes am eigenen Sohn, hatte er sein jüngstes Kind, das er später umbrachte, in seiner Obhut. Im Brief an die Behörden von R. G. heisst es weiter: «Ich kann nicht glauben, dass sie ernsthaft in Betracht ziehen, Herrn G. das Sorgerecht für Florian einzuräumen.» (bru)
Erstellt: 02.03.2010, 20:04 Uhr


