Zürich
Erb-Prozess: Höchster Lohn ging an Rolf Erb
Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 03.02.2012 26 Kommentare
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Der Angeklagte Rolf Erb entliess die Richter am letzten Prozesstag mit einem Sprichwort: «Was schlecht anfängt, endet meist gut.» So habe die Hauptverhandlung für ihn denkbar schlecht begonnen. Er spielte damit auf den Entschluss des Gerichtes an, seine Pflichtverteidiger nicht aus ihrem Mandat zu entlassen und seinen neu bestellten Wahlverteidiger nicht genügend Vorbereitungszeit einzuräumen.
«Weil mir ein unfaires Verfahren drohte, hatten mir alle vier Anwälte empfohlen, bei der Befragung zu schweigen.» Mit der Hoffnung «neuer Tag, neues Glück» habe er jeweils den Gerichtssaal betreten. «Doch dann folgte der nächste Hammer: 10 Jahre Haft forderte die Staatsanwaltschaft!» Erb warf der Staatsanwaltschaft vor, nicht fair vorgegangen zu sein, bevor sie Anklage erhoben habe. «Ich habe etliche Male auf entlastende Fakten hingewiesen und wurde immer wieder auf später vertröstet.» Ein Später habe es aber nie gegeben. Er habe wegen einem Herzleiden Einvernahmen verschoben, habe aber schriftlich mitgeteilt, nach der Operation wieder zur Verfügung zu stehen. Dieses Angebot habe die Staatsanwaltschaft nicht angenommen und «ohne Vorwarnung Anklage erhoben».
«Gutachten ist nichts Wert»
Rolf Erb hat heute Freitagmorgen sein Schweigen im Verfahren um die Milliarden-Pleite seines Imperiums gebrochen. Er trat vor die Schranken des Bezirksgerichtes Winterthur um «sich selbst zu verteidigen» und bestritt sämtliche Schuld. In seinen Ausführungen liess Rolf Erb kein gutes Haar am Gutachten, dem die Anklage zu Grunde liegt. Es würden darin wichtige Dokumente fehlen. Damit könne die Überschuldung der Erb-Gruppe keinesfalls bewiesen werden. «Es ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist», sagte Erb.
Der Angeklagte sprach langsam und schien wohlüberlegt seine Worte zu wählen, als er erläuterte, wie die deutsche Immobilienfirma CBB langsam in Schieflage geriet und dann ein Loch in die Kasse des Familien-Konzerns riss. Er wirkte am Rednerpult wie ein Routinier.
«Masslose Selbstüberschätzung»
«Die CBB war sicher keine glückliche Investition der Erb-Gruppe», räumte er ein. Sie habe die Erwartungen der Erbs nicht erfüllt. Trotzdem habe sich die Lage in den Jahren 2002 und 2003 gebessert. «Die operativen Verluste wurden immer kleiner.» Die Investition in das deutsche Unternehmen habe sein Vater als sehr langfristig betrachtet. Die Erb-Gruppe habe sich die finanziellen Zuschüsse in die CBB leisten können, ist Erb überzeugt. Und zwar ohne das übrige Geschäft dadurch zu tangieren. Das hielt der Angeklagte den Kritikern entgegen, welche der Meinung sind, genau dieses Engagement habe dem Erb-Konzern das Genick gebrochen.
Für den Zusammenbruch des Imperiums machte er Sanierer Hans Ziegler verantwortlich. Er sei von ihm und seinem Bruder 2003 engagiert worden, um mit einer Restrukturierung den Konzern wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Heute sparte Erb aber nicht mit Kritik an die Adresse des Sanierers: «Er ist in massloser Selbstüberschätzung nach nur wenigen Wochen im Amt zur CS und UBS gegangen – ohne mich oder meinen Bruder zu informieren.» Dort habe er die Situation der Erb-Gruppe völlig falsch dargestellt, worauf die Grossbanken den Geldhahn zudrehten. Zuvor habe sein Vater «trotz aller Genialität» einen Fehler begangen. Er habe kurzfristige Kredite in Anspruch genommen, weil diese damals weniger kosteten, und damit zu kurzfristig budgetiert. Die Banken wurden misstrauisch; verlangten die Rückzahlung der alten Kredite, bevor sie neue sprachen.
Vor allfälligen Ehefrauen in Sicherheit bringen
Erb wehrte sich in seinem fast dreistündigen Vortrag zudem gegen die Vorwürfe, Jahresabschlüsse manipuliert zu haben. «Dass die Staatsanwaltschaft die eine oder andere Notiz von mir fand, heisst noch lange nicht, dass ich solche Anweisungen gab.» Erb bedauerte, dass Albert Manser, Vertrauter seines Vaters und Revisor des Konzerns, nicht mehr am Leben sei. «Er könnte jede Buchung präzis begründen und erklären. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass er etwas unterschrieben hätte, was nicht rechtens war.»
Das Schloss und die anderen Liegenschaften habe nicht er, sondern sein Vater Hugo an seine Kinder vermacht, beteuerte der Milliarden-Pleitier. Glücklich darüber, Grossvater geworden zu sein, habe er die Liegenschaften an seine Enkel vererben wollen, nicht etwa, weil er den Untergang seiner Firma kommen sah. «Er war nicht vom Konkurs, sondern vom Tod bedroht.» Hugo Erbs Absicht sei es gewesen, die Liegenschaften im Familienbesitz zu halten und vor allfälligen «Ehefrauen seiner Söhne» in Sicherheit zu bringen.
Müde nach Herz-Operation
Rolf Erbs Vortrag hätte eigentlich dem Plädoyers seiner Pflichtverteidiger Adrian Klemm und Petar Hrovat am Mittwoch folgen sollen. Der Angeklagte hatte den Gerichtspräsidenten Bernhard Sager aber gebeten, dies erst am Donnerstagmorgen tun zu dürfen – er sei erschöpft. Seit einer Herzoperation ermüde er schneller, hatte der 60-Jährige bereits bei Prozessbeginn deklariert.
Weil auch die Staatsanwaltschaft um Zeit für die Vorbereitung ihrer Entgegnung auf die von der Verteidigung erhobenen Vorwürfe bat, unterbrach das Gericht die Verhandlung bis heute Freitag. Erbs Verteidiger warfen der Anklage in ihrem Plädoyer vor, die Vorwürfe der Urkundenfälschung auf «handschriftliche» Änderungen gestützt zu haben, die Rolf Erb an Bilanzen vorgenommen haben soll. Dieser Vorwurf sei in der Anklageschrift nicht ausgeführt, womit die Staatsanwaltschaft gegen das rechtliche Anklageprinzip verstossen habe.
Gegen diese Rüge wehrte sich heute Freitag Staatsanwalt Ralph Ringger. Rolf Erb sei im Laufe der Untersuchungen immer wieder damit konfrontiert worden, warf er ins Feld. Er liess auch den Tadel der Verteidiger nicht gelten, wonach Erb kein Finanzexperte bewilligt worden sei. «Das war nicht nötig, er hatte nicht nur zwei Gutachter zur Verfügung, sondern auch einen Sachverständigen, nämlich sich selbst.» Staatsanwältin Susanne Leu doppelte nach: «Rolf Erb hat mit seinen Ausführungen den Beweis gleich selbst angetreten, dass er sich in Finanzbuchhaltung auskennt.»
Höchster Lohn ging an Rolf Erb
Glaubt man Leus Erläuterungen, hatte in den Jahren vor dem Zusammenbruch nicht etwa Vater Hugo, sondern Rolf Erb das Sagen. «Ein über 80-Jähriger ist gewiss nicht auf dem Höhepunkt seiner geistigen Fähigkeiten. Hat ein gesundheitlich angeschlagener 80-Jähriger die Geschicke der Erb-Gruppe gelenkt?» Verteidiger Adrian Klemm konterte: Über den damaligen Gesundheitszustand von Hugo Erb könne nur spekuliert werden.
Zudem habe Rolf Erb mit einem Lohn von 1,1 Millionen Franken pro Jahr das höchste Salär erhalten. Sein Vater habe jährlich eine Million verdient, sein Bruder 500‘000 Franken. Das mache die Behauptung des Angeklagten, er sei nur Weisungsempfänger gewesen, äusserst unglaubwürdig. «Der Chef der Erb-Gruppe steht heute vor den Schranken», schloss Leu ihr Plädoyer. Verteidiger Klemm führte diesbezüglich ins Feld, es seien innerhalb der Erb-Gruppe Geschäftsführer tätig gewesen, die «erheblich höhere Saläre bezogen» als Rolf Erb. Sein Mandant habe nur darum einen höheren Lohn bezogen als die übrigen Familienmitglieder, weil er mit einem überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand betraut war und sich oft auf Reisen befunden habe.
Banken und Mitsubishi betrogen?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Milliarden-Pleitier mehrfache Urkundenfälschung, mehrfachen Betrug und Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung vor. Glaubt man der Anklage, hat der älteste noch lebende Erb-Sohn Bilanzen verschiedener Familienunternehmen geschönt und damit Kredite von verschiedenen Banken und von Mitsubishi ertrogen. Sie wirft ihm zudem vor, vor dem Zusammenbruch des Erb-Imperiums sein Vermögen in Sicherheit gebracht zu haben. Darum habe Erb seinen zwei Söhnen und seiner Lebenspartnerin Geschenke in Millionenhöhe gemacht. Darunter das Schloss Eugensberg, in dem die Familie heute lebt. Die Anklage fordert dafür zehn Jahre Haft.
Die Verteidiger hingegen plädierten auf Freispruch. Ihr Mandant sei lediglich Befehlsempfänger seines Vaters gewesen und habe die Unterschriften blind geleistet. Er sei nicht mit den Finanzgeschäften des Konzerns betraut gewesen. Weil seine Geschäftszweige bis zum Schluss rentierten, sei er davon ausgegangen, dass dies auch für den Konzern gelte.
Urteil frühestens in sechs Wochen
Die Verteidiger brachten vor, das Schloss sei eine «erbrechtliche Disposition» von Hugo Erb gewesen, der glücklich war, endlich Enkel erhalten zu haben. Rolf Erb habe dabei lediglich eine Treuhandfunktion eingenommen. Die Wertpapiere, die er seiner Partnerin übertragen habe, seien nach der Geburt der gemeinsamen Zwillinge als Vorsorge gedacht gewesen.
Das Gericht wird kommende Woche entscheiden, ob das Verfahren abgeschlossen werden kann, oder ob es allfälligen Ergänzungen bedürfe. Sollten die Richter das Verfahren abschliessen, ist das Urteil in rund sechs Wochen zu erwarten. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 03.02.2012, 11:21 Uhr
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26 Kommentare
Immer die gleiche Geschichte, wenn die Manager ihre Milionensaläre verteidigen: Wegen der grossen Verantwortung! Jetzt gehört zu dieser Verantwortung, dass er in den Knast geht und versucht so viel wie er hat, inkl. Schloss, an den Schaden zu bezahlen! Ospelt gehört gleich noch in die gleiche Zelle. Antworten
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