Zürich

Erb-Prozess: Die Gläubiger greifen nach Schloss Eugensberg

Weil Rolf Erb das Schloss Eugensberg nie bezahlt habe, obwohl ein Preis von 27 Millionen vertraglich festgesetzt war, ist das Geschenk an seine Söhne nichtig. Das sagt der Anwalt der Gläubiger.

Die Residenz des Angeklagten Rolf Erb: Schloss Eugensberg hat der Stiefsohn von Napoleon bauen lassen.

Die Residenz des Angeklagten Rolf Erb: Schloss Eugensberg hat der Stiefsohn von Napoleon bauen lassen.
Bild: Rolf Erb

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Die Erb-Pleite

Die Erb-Pleite
Im Jahr 2003 ging die Erb-Gruppe mit über zwei Milliarden Franken Schulden in den Konkurs. Betroffen waren 80 Firmen.

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Matthias Hotz, Vertreter von neun Gläubigern im Verfahren gegen Milliarden-Pleitier Rolf Erb, schlug heute Freitagnachmittag in dieselbe Kerbe wie die Staatsanwaltschaft. Er will den Milliarden-Pleitier verurteilt sehen. Rolf Erb sei des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Gläubigerschädigung schuldig zu sprechen.

Hotz wies darauf hin, dass seine Mandanten ihre Besitzansprüche unter anderem bezüglich des herrschaftlichen Schlosses Eugensberg geltend gemacht hätten, bereits bevor die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben habe. Hotz und seine Mandanten stehen denn auch in drei Zivilprozessen der Lebenspartnerin von Rolf Erb und ihren Zwillingen gegenüber. Zwei der Prozesse drehen sich um das Schloss Eugensberg. Der Plädierende verlangte vor den Winterthurer Richtern, dass sämtliche Vermögenswerte in einer Höhe von mindestens 37 Millionen Franken den Geschädigten zugutekommen.

Ein Käufer, der keinen Preis bezahlt hat?

Einhergehend mit der Staatsanwaltschaft fand Hotz die Beweislage nach der neun Jahre dauernden Untersuchung erdrückend. Der einstige Chef der Erb-Gruppe habe die Banken arglistig getäuscht und bewirkte mit geschönten Jahresabschlüssen, dass sich die Finanzinstitute bei den Kreditvergaben irrten. Hotz ist überzeugt, dass Erb dabei in Bereicherungsabsicht handelte.

Er führte dem Gericht vor Augen, dass Rolf Erb das Anwesen Eugensberg der Hugo Erb AG im Februar zwar abkaufte, dafür aber «nie auch nur einen Rappen» gezahlt habe. Nicht einmal zwei Monate später verschenkte er es seinen Söhnen – damals knapp zehn Monate alt. Hotz erhob in seinem Plädoyer Zweifel an der Gültigkeit des Kaufvertrages zwischen der Hugo Erb AG und Rolf Erb, da er nie den vertraglich festgesetzten Preis von 27 Millionen Franken bezahlt habe. Darum sei auch die Schenkung nichtig und damit gehöre das Anwesen in die Konkursmasse – also den Gläubigern.

«Ausserordentlich grosse kriminelle Energie»

Am Vormittag des vierten Verhandlungstages brachte es Staatsanwalt Ralph Ringger in seinem Plädoyer auf den Punkt: Rolf Erb hat ein Vermögen gehabt, von dem viele nur träumen. Er habe die finanzielle Situation der Erb-Gruppe kaschiert, so dass Banken und die Firma Mitsubishi immer wieder neue Kredite sprachen. Für Ringger steht fest: Der Milliarden-Pleitier handelte aus Geldgier. Er habe zudem eine «ausserordentlich grosse kriminelle Energie» an den Tag gelegt. Als Chef des Erb-Konzerns missbrauchte er ohne jegliche Skrupel das Vertrauen seiner Mitarbeiter und seiner Geschäftspartner.

Der Angeklagte habe im Laufe der Untersuchungen immer wieder die Verantwortung auf andere Personen geschoben – allen voran auf die beiden verstorbenen Revisoren, welche seine Machenschaften gedeckt hätten. Staatsanwalt Ringger monierte, dass Erb mit Unwahrheiten und Halbwahrheiten die Untersuchungen verzögert habe und schloss das Plädoyer der Anklage mit den Worten: «Ihn trifft ein sehr schweres Verschulden, darum ist eine Haftstrafe von 10 Jahren angemessen.»

Millionenteure Geschenke

Die zweite Vertreterin der Staatsanwaltschaft im Erb-Prozess, Susanne Leu, hatte zuvor die Schenkungen des Milliarden-Pleitiers unter die Lupe genommen. Er trat seinen damals 10 Monate alten Söhnen nicht nur das Schloss Eugensberg, sondern zusätzlich noch zwei weitere Liegenschaften ab. Zudem überschrieb er ihnen verschiedene Aktien und Bargeld.

Seine Lebenspartnerin bedachte er mit dem Schlossinventar und einer Sammlung von Sportwagen – laut Anklage im Gesamtwert von 1,4 Millionen Franken. Leu hob hervor, dass Erb «sich und seinem Bruder die lebenslänglichen Nutzungsrechte der Liegenschaften einräumte». Für sie steht ausser Zweifel, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt dieser Geschenke um die prekäre finanzielle Situation der Erb-Gruppe wusste. Schliesslich habe er selbst die diversen Jahresabschlüsse schönen lassen.

Der brillante Erzähler

Erb habe zudem persönliche Bürgschaften für Verpflichtungen der Erb-Gruppe übernommen. Wie ein Damokles-Schwert hing über ihm beispielsweise ein auslaufendes Darlehen, für welches er gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder persönlich haftete. Erb habe zwar in der Steuererklärung 2001 ein Vermögen von rund 175 Millionen Franken ausgewiesen. Dem gegenüber hätten rund 157 Millionen Franken Schulden gestanden. Ein grosser Teil seines Vermögens war direkt an die Erb-Gruppe gebunden – beispielsweise in Form von Guthaben gegenüber den Familien-Firmen. Die Staatsanwältin rechnete vor, dass Erbs von dem Unternehmen unabhängiges Vermögen rund 10 Millionen betrage und damit längst nicht genug sei, um die Schulden der Firma, für die er privat haften sollte, zu begleichen.

Erb habe seinen Kindern und seiner Partnerin die millionenschweren Geschenke gemacht, um sein Vermögen nach dem Motto «Rette, was zu retten ist» zu sichern – und schädigte damit seine Gläubiger. Denn im Juli 2004 hat das Bezirksgericht Steckborn über Rolf Erb den Konkurs eröffnet, das Firmenimperium war zu diesem Zeitpunkt bereits zusammengebrochen. Die Anklage bezeichnete Rolf Erb als brillanten Erzähler, der nie um eine Antwort verlegen ist. Ein Schnelldenker mit Zahlenflair sei er. Sämtliche angeklagten Sachverhalte seien denn auch ein von ihm «orchestrierter Fahrplan».

«Wir haben kein Geld»

Der Milliarden-Pleitier soll laut den Ausführungen der Staatsanwältin vom japanischen Unternehmen Mitsubishi jahrelang zu hohe Kredite bezogen haben, indem er den Japanern wöchentlich falsche Zahlen unterbreitete. Damit habe Erb die finanziellen Löcher des Erb-Konzerns gestopft. Und das, obwohl ihn einer seiner Mitarbeiter immer wieder darauf hingewiesen habe, dass die Erb-Gruppe damit in grosse Schwierigkeiten geraten würde.

Dieser Zeuge sagte im Rahmen der Untersuchungen aus, er sei sich mit der Zeit «blöd vorgekommen», weil er diese Kredite immer wieder thematisierte. Als er Rolf Erb auf die verfälschten Zahlen ansprach, habe dieser ihn jeweils nur angeschaut und geschwiegen. Dann sei immer wieder der Satz gefallen: «Wir haben kein Geld.»

Mit falschen Zahlen Mitsubishi massiv getäuscht

Im Zeitraum von Juli 1998 und Oktober 2003 haben die Unternehmer von Winterthur gegenüber Mitsubishi einen um 38 Millionen zu hohen Kreditbedarf geltend gemacht. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass er mit den falschen Zahlen seine Geschäftspartner massiv täuschte. Die Japaner hätten denn auch keine Möglichkeiten gehabt, die von den Erbs gemachten Angaben zu überprüfen. Sie verliessen sich nämlich auf die geschönten Jahresabschlüsse der Erbfirmen. Die Kreditwürdigkeit der Familienunternehmen sei in Realität aber einiges kleiner gewesen.

Rolf Erb habe seine japanischen Partner arglistig getäuscht, sagte die Staatsanwältin. Sie sieht in den exorbitanten Verbindlichkeiten der Erb-Gruppe den Ursprung allen Übels. Diese seien deutlich höher gewesen, als das Unternehmen tatsächlich verdiente. Als aber die Banken mit der Zeit immer weniger zahlungswillig geworden seien, kam Mitsubishi als Geldquelle gelegen, um die Liquidität des Imperiums weiterhin zu gewährleisten.

Um 1,9 Milliarden geschönte Realität?

Am Vortag erläuterte Staatsanwalt Ralph Ringger, dass Rolf Erb die Ergebnisse von verschiedenen Gesellschaften des Familienimperiums massiv geschönt habe. 319, 3 Millionen besser als es tatsächlich war, sei das von Erb präsentierte Ergebnis einer der Aktiengesellschaften 2002 ausgefallen. Bei ordnungsgemässer Bilanzierung wäre zudem das Eigenkapital 1,9 Milliarden Franken tiefer ausgefallen.

Erb habe den Banken ein Eigenkapital von 782,6 Millionen Franken vorgewiesen, gemäss einem amtlichen Gutachten, das während der Untersuchung erstellt worden war, hätte die Rechnung an dieser Stelle ein Minus von 1,1 Milliarden Franken aufweisen müssen. Geht es nach den Gutachtern, wurden diese Machenschaften zwischen 1998 und 2003 tendenziell immer extremer – der Unterschied zwischen den vorgelegten Jahresabschlüssen und der Realität klaffe immer mehr auseinander.

Akribisch genau ging der Staatsanwalt jede einzelne, von Erb handschriftlich veränderte Position in diversen Jahresabschlüssen verschiedener Erb-Unternehmen durch. Sein Plädoyer dazu dauerte am Donnerstag von 14 bis 19.15 Uhr. Zuvor hatte Staatsanwältin Susanne Leu ein wenig schmeichelhaftes Bild von Rolf Erb gezeichnet.

Entgegen dem Eindruck, den ein Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens vermittelt hatte, sei Erb kein redlicher Unternehmer gewesen, sondern ein Mann, der es zustande brachte, zahlreiche Banken hinters Licht zu führen. Um kurz vor dem Zusammenbruch der Gruppe – «nach dem Motto rette, was noch zu retten ist» – alles seinen Söhnen und seiner Lebenspartnerin zu vermachen. Zudem habe er sich, entgegen seinen eigenen Behauptungen, sehr wohl mit Zahlen ausgekannt.

Das Gericht hat die Verhandlung nun bis am Mittwoch, 1. Februar, unterbrochen. Rolf Erb muss dann um 8 Uhr wieder vor den Schranken erscheinen. Die vier Verteidiger werden dann ihre Argumente in die Waagschale werfen. Gerichtspräsident Bernhard Sager rechnet damit, dass der Prozess noch bis am Freitag, 3. Februar andauert. Die Verhandlung wird per Video weiterhin in einen zweiten Gerichtssaal übertragen – mit Ausnahme von Donnerstag, 2. Februar. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 27.01.2012, 08:58 Uhr

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34 Kommentare

Walter Hermann Fröhlich-Gantenbein

28.01.2012, 21:52 Uhr
Melden 14 Empfehlung

Der Schlossbesitz Eugensberg ist der Konkursmasse vorsätzlich, berrechnend, arglistig entzogen worden und somit wurden die Gläubiger zusätzlich geschädigt.Was die Winterthurer Bezirksrichter bis jetzt in der Verfahrensleitung beschlossen haben, macht mich zuversichtlich, dass am Ende des Prozesses ein gerechts Urteil stehen wird, nicht wie beim Swissair Konkurs lauter Freisprüche. Antworten


Willi Wollherr

28.01.2012, 09:33 Uhr
Melden 30 Empfehlung

Erstaunlich, dass das jahrelang dauert, bis man feststellt, dass das Schloss, das verschenkt wurde, gar nie bezahlt worden war.
Vielleicht argumentieren die Verteidiger nun damit, dass es gar kein Schloss ist, sondern ein Luftschloss.
Antworten


nino bosch

27.01.2012, 13:55 Uhr
Melden 117 Empfehlung

Ein egoistischer, geldgeiler und nur an seinen eigenenden Profit denkender Hochstapler. Völlig skrupel- und respektlos wie er seine Mitarbeiter und Kunden betrogen hat. Dieser Mann ist völlig abgehoben (siehe Lebensstil) sowie ein uneinsichtiger, unzurechnungsfähiger Lügner. Der geniesst meine tiefste Missachtung und soll eine absolute Höchstrafe als Schwerverbrecher hinter Gittern absitzen. Antworten


Edgar Schaad

27.01.2012, 12:02 Uhr
Melden 102 Empfehlung

Es ist schlicht eine Katastrophe, dass unser Staats-Fernsehen praktisch als Auftakt zum Erb-Prozess einen „Dokumentarfilm" über den Angeklagten zeigen darf. Dabei spielt es keine Rolle, ob darin für oder gegen Rolf Erb Stellung bezogen wird; es ist so oder so Manipulation in Reinkultur. Da hätten die obersten TV-Chefs – Doris Leuthard und/oder Roger de Weck – unbedingt eingreifen müssen. Antworten


Peter Gautschi

27.01.2012, 19:33 Uhr
Melden 24 Empfehlung

Da von Katastrophe zu reden, ist wohl leicht übertrieben. Und warum eingreifen? Meinen Sie, alle (andern) Zuschauer seien ausserstande, Sein und Schein zu unterscheiden?


Ruedi Wermuth

27.01.2012, 11:57 Uhr
Melden 16 Empfehlung

Etwas happig die geforderten 10 Jahre. Dabei geht es *NUR* um Geld. Sicher muss Erb bestraft werden. Schlawiner auf dem Richterstuhl, ein Urteil zum heulen, die zwei Galgenvögel in Kreuzlingen, der super Verteidigerspruch *es ist nichts passiert* Doch die zwei gehören 10 Jahre Knast und sofort ausgeschafft wegen versuchtem Mord. In der Schweiz ist Geld vermutlich wichtiger als Menschenleben? Antworten


Hugo Pestalozzi

28.01.2012, 15:36 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Herr Wermuth und Lüthi, führen sie sich vor Augen was Geld ist. Es ist nicht einfach nur etwas Papier, es ist die Arbeit und Zeit, die Jemand geleistet hat, ein Anrecht auf Gegenleistungen.
Darum sind Vermögensdelikte nicht zu verharmlosen und bei dem Ausmass wie hier im Fall Erb, sind 10 Jahre wohl angemessen.


Karl Spühler

27.01.2012, 13:23 Uhr
Melden 42 Empfehlung

Die hiesige Rechtsprechung in Vermögensdelikten ist noch immer viel "täterfreundlicher" als zB in Deutschland. Entsprechend frustrierend ist es für Strafverfolger im Wirtschaftsbereich, wenn ihre oft jahrelangen und schwierigen (und von den Beschuldigten oft nach Kräften torpedierten) Ermittlungen lediglich mit einer bedingten Freiheitsstrafe für den Täter enden...


Markus Lüthi

27.01.2012, 12:52 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Habe heute auch vom Urteil des Falls Kreuzlingen gehört und bin einfach nur noch Baff. Ich schäme mich für unsere Rechtssprechung. Sind solche Urteile gestimmt durch den Umstand, das die Gefängnisse schon gut ausgelastet sind, oder was ? Im Falle Erb würden auch 5 Jahre reichen. Stimme Ihnen voll zu, unverständlich wie man das Leben gegenüber dem Geld heutzutage unterbewertet. Eindeutig krank !


Frank Zuffnik

27.01.2012, 12:48 Uhr
Melden 62 Empfehlung

Wenn er denn einsichtig waere, dass die Geschichte mit seiner Villa zumindest jenseits des guten Geschmackes war, dann koennt man 10 Jahre schon als happig btrachten. Aber bei der gezeigten permanenten Uneinsichtigkeit und dem selbsbemitleidenden Rumgeheule, find ich 10 Jahre Nachdenkzeit schon angemessen. Es hat da ja Glaeubiger, denen reicht 10 Jahre nicht um aus dem Schlamassel zu kommen.


Josef Stalder

27.01.2012, 11:52 Uhr
Melden 39 Empfehlung

Die Kleinen hängt man auf die Grossen lässt man laufen. Dieses Prinzip wir auch bei diesem Wirtschaftsprozess gelten. Den feinen Herren mit ihren Anwälte wird es sich weider gelingen sich in die Verjährung zu retten. Antworten


Alexandre Blatter

27.01.2012, 11:41 Uhr
Melden 29 Empfehlung

Solche grossen Prozesse werden in nächster Zeit vermehrt auf zun zukommen. Durch die vielen Grosskonzerne in der Schweiz ist dazu einiges an Potential gegeben. Wenn ich alleine an die Rohstoff-Firmen denke, die uns noch einiges an Überraschung bescheren werden. Damit wir dem begegnen können, müssen wir die Staatsanwaltschaft entsprechend ausstatten, damit die mit gleichlangen Spiessen kämpft. Antworten


Samuel Koch

27.01.2012, 11:17 Uhr
Melden 104 Empfehlung

Wenn eine Person den noch Minderjährigen Söhnen (alter glaube ich 1-2 Jahre) die Villa (Schloss) überschreibt mit dem Passus lebenslängliches Wohnrecht, der hat doch mehr als Dreck am Stecken. Was ist wenn die Söhne gar nicht wollen das der "alte" bei Ihnen wohnt? Diese Aktion half mir mein Urteil zu fällen. Alles vorsätzlich um Gläubiger zu prellen und nicht auf den eigenen Luxus zu verzichten. Antworten


Daniel Huber

27.01.2012, 10:44 Uhr
Melden 4 Empfehlung

@Markus Ginisg: Es tut mir leid, dass Sie kein Deutscher sind und würde gerne wissen, warum Sie mir das übrigens noch mitteilen mussten? Vielleicht können Sie mir ja erklären, was das mit den Pensionsgelder zu tun hat, welche für die Arbeiter der Erb-Gruppe noch bis 2002 einbezahlt wurden und deshalb auch nicht verloren gegangen sind und was der Unterschied zwischen arbeitslos 1998 und 2003 ist? Antworten


Alois Krieger

27.01.2012, 14:27 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Herr Blatter: Ja, das marktwirtschaftliche System mit einem starken Ordnungsstaat hat dem Westen in den letzten 100 Jahren Wohlstand gebracht. Zentrale Planung hat nicht funktioniert: Die Finanzkrise in den USA war z.B. nur möglich, weil die Chinesen Geld in die USA pumpten, um ihre Währung zu schwächen. Die Eurokrise ist von grössenwahnsinnigen Plänen europäischer Politiker verursacht.


Alexandre Blatter

27.01.2012, 11:47 Uhr
Melden 8 Empfehlung

Ökonomische Irrlehren? Gibt es denn Ökonomische Systeme, die wirklich funktionieren?


Alois Krieger

27.01.2012, 11:03 Uhr
Melden 24 Empfehlung

Sie aber sind Deutscher und das merkt man. Die ökonomischen Irrlehren importieren wir mit der Personenfreizügigkeit gleich mit. Noch 10 Jahre weiter so und wir versinken hier in der Schweiz auch im sozialistischen Sumpf, in dem sich der Rest Europas schon befindet.


Eugen Fischer

27.01.2012, 10:38 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Schaut man in die Vergangenheit, so kann man nur sagen, bei der Swissair, Crossair wurden anschliessen, sogar bei Urkundenfälschungen durch das Bundesgericht alle von einer Schuld frei gesprochen. Fragt man sich hier, wie geht es weiter und wie hoch werden somit die Kosten für den Staat? Antworten


Alexandre Blatter

27.01.2012, 11:37 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Aus diesem Grund bin ich eigentlich gegen solche grossangelegten Show-Prozesse mit der aktuellen Gesetzgebung. Kosten uns Millionen und dabei kommt nichts raus. Die Geschädigten bekommen das Geld eh nie mehr zu Gesicht.


Frank Zuffnik

27.01.2012, 10:08 Uhr
Melden 40 Empfehlung

Also eigentlich ist der Herr Erb doch das Opfer, weil da kam einer und hat alle seine Unterschriften gefaelscht auf den Bilanzen, hat ihm auf Firmenkosten eine Villa + hohes Salaer aufgenoetigt, die Renovation fuer 45 Mio dazu und als er gemerkt hat dass es runterwaerts geht, wurde er gezwungen die Villa unbezahlt seinen Soehnen zu ueberschreiben. Und all das hat er anfangs nochnichtmal gewusst. Antworten


Adrian Rölli

27.01.2012, 10:00 Uhr
Melden 22 Empfehlung

wo war die externe Revision? Antworten


Frank Zuffnik

27.01.2012, 10:14 Uhr
Melden 34 Empfehlung

Ja der war ein Kumpel vom Papa. Und ein anderer wurde erst beigezogen, als das Schiff schon am sinken war.


Gianni Weidmann

27.01.2012, 09:43 Uhr
Melden 70 Empfehlung

Wenn ein Rechtssystem es zulässt, dass ein Betrüger von Format noch jahrelang in Luxus residieren kann ist es doch kaum mehr auszuhalten. Hoffentlich sorgt der Staatsanwalt und die Richter dafür, dass seine Wohnverhältnisse sich bald ändern(wenn auch auf Staatskosten). Wie kann nur das SF DRS einem so "armen" Mann eine solche Plattform bieten. Mit Uebertrag der Villa war doch schon alles klar! Antworten


Hans Meyer

30.01.2012, 10:06 Uhr
Melden 1 Empfehlung

@ Herr Weidmann : bei der Konkurs einer AG hafter der Besitzer nicht mit sein Eigentum. Deshalb darf er weiterhin dort Leben.
@Herr Herb wie es im Artikel geschrieben ist, gehörte das Anwesend die Erb AG, es wurde von diese an Herr Erb verkauft (dito kurz vor Konkurs) und dieser hat scheinbar der Verkaufspreis nie bezahlt.


Markus Bucher

27.01.2012, 11:07 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Ja, bestimmt besser wäre ein Rechtssystem, in dem der Mob darüber befindet, ob er weiter im Schloss bleiben darf.
Für eine AG, die Konkurs geht, muss der Eigentümer nicht haften. Ausser natürlich, er brachte Geld aus der Firma, als die Schulden schon zu gross waren. Das wird jetzt geklärt.
Das einzige, was kritisiert werden kann, ist die Geschwindigkeit der Gerichte.


Daniel Huber

27.01.2012, 09:33 Uhr
Melden 24 Empfehlung

Immerhin hatten dank dieser geschönten Realität hunderte von Arbeiter noch ein paar Jahre länger ihren Job und mussten nicht von der Arbeitslostenkasse leben. Das ganze Finanzsystem ist eine geschönte Realität, die grösstenteils auf Fiktion und blindem Vertrauen ohne realen Gegenwerten basiert. Da werden ohne zu zögern auch mal 60 Milliarden zu Rettung einer relevanten Grossbank hervorgezaubert! Antworten


nino bosch

28.01.2012, 08:52 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Hätte nicht Erb bewusste kriminelle Misswirtschaft betrieben und die Firmen betrügerisch finanziell ausgehöhlt, um selber einem abgehoben Lebensstil zu frönen (Schloss, Oldtimer etc), dann gäbe es heute das Unternehmen Erb immer noch und die Arbeiter wären auch heute noch beschäftigt.


Charlotte Knecht

27.01.2012, 13:14 Uhr
Melden 13 Empfehlung

@Herr Huber, was mich wundert, wie er angeblich alleine die Realität so schönen konnte ? Herr Erb hat sicherlich nicht alleine die Jahresabschlüsse getätigt und genehmigt, schon gar nicht in dieser Grössenordnung, da müsste man die Revision und Treuhänder auch ganz genau ansehen !


Frank Zuffnik

27.01.2012, 12:03 Uhr
Melden 16 Empfehlung

Ja Herr Huber, die anderen waren noch viel schlimmer. Das bringt uns weiter. Dann muss bald keiner mehr Verantwortung fuer seine Taten auf sich nehmen, es findet sich doch immer einer der noch schlimmer ist. Und das ist die eigentlich Tragoedie, dass einer in seine Boerse guckt, nichts drin, also kaufen wir noch schnell ein Schloss, ueberschreibens den Soehnen und er findet noch das war alles gut.


Daniel Huber

27.01.2012, 10:33 Uhr
Melden 30 Empfehlung

@Frank Zuffnik: Ich möchte den Fall Erb nur etwas relativieren, bzw. darauf hinweisen, dass unter Leuten wie Marcel Ospel noch Realitäten viel grösseren Ausmasses geschönt werden und auch dieser Herr weiterhin unbehelligt in seiner Villa im Steuerparadies Wollerau residieren kann! Ich möchte auch nicht ein Erb-System verteidigen, nur sollte man dann auch das fraktionale Geldsystem kritisieren.


Frank Zuffnik

27.01.2012, 10:12 Uhr
Melden 31 Empfehlung

Wozu haben wir denn die Schuldenbremse eingefuehrt in der Schweiz. Wenn das Erb-System so dolle ist, dann gibts ja keinen Grund sich zurueckzuhalten. Dann mal los, jeder soll mit geschoenten Einkommenszahlen ein nettes Schloesschen kaufen, die Renovationsrechnungen nicht bezahlen, macht ja nix, denn er schafft ja Arbeitsplaetze und behalten darf er auch alles. Dann haben wir alle etwas davon.


markus ginisg

27.01.2012, 09:48 Uhr
Melden 35 Empfehlung

hallo!!!und wer zahlt diesen leuten die PK und den verlust den die MWSt abschreiben muss?gerne erwarte ich antwort. zudem waren dann einige trotzdem vom einen auf den andern tag arbeitslos. schön nicht wahr!? ein riesenstuss den sie da in die welt rauslassen.schönen tag noch.übrigens ich bin kein deutscher



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