«Fussgänger werden erst auf 25 Meter Distanz wahrgenommen»
Interview: Pia Wertheimer. Aktualisiert am 09.12.2011 85 Kommentare
«Wir stellen weder eine steigende noch eine sinkende Tendez solcher Unfälle fest»: Bianca Lussi, Pressesprecherin Stadtpolizei Winterthur. (Bild: PD)
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Frau Lussi, allein in der vergangenen Woche verunfallten in Winterthur zwei Personen auf dem Zebrastreifen. Wie erklären Sie sich das?
In den Wintermonaten wird es am Morgen später hell und am Abend bereits früh wieder dunkel. Das hat zur Folge, dass der Morgen- und Feierabendverkehr in der Dämmerung stattfindet. Die oft dunkel gekleideten Fussgänger sind zu dieser Tageszeit nur schwer erkennbar. Ihre schmalen Silhouetten werden von Autofahrer erst bei einer Distanz von 25 Metern wahrgenommen. So ist die Zeit für eine Reaktion nur sehr knapp oder gar zu kurz, was dann eben zu den verheerenden Folgen eines Unfalles führen kann. Die Unfallgefahr ist in der Dunkelheit sowie bei Regen und Schneetreiben am grössten. In Winterthur stellen wir aber derzeit weder eine steigende, noch eine sinkende Tendenz solcher Unfälle fest.
Ein Leserbriefschreiber moniert im «Der Landbote», die Fussgängerstreifen in Winterthur seien zu schlecht beleuchtet. Stimmt das?
Die Fussgängerunfälle in Winterthur sind örtlich völlig verschieden. Somit bestehen diesbezüglich keine Unfallschwerpunkte. Würden wir einen solchen feststellen, würden wir umgehend Massnahmen prüfen. Aus der Bevölkerung sind jedenfalls zu diesem Thema bei der Stadtpolizei Winterthur bislang praktisch keine Wortmeldungen eingegangen.
Wie sollen sich Automobilisten verhalten, um Unfälle zu verhindern?
Gemäss dem Strassenverkehrgesetz haben Fahrzeuglenkende klare Pflichten gegenüber den Fussgängerinnen und Fussgängern. Automobilisten müssen vor einem Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung jedem Fussgänger oder Benützer eines fahrzeugähnlichen Gerätes den Vortritt gewähren, wenn dieser sich bereits auf dem Streifen befinden oder davor wartet und deutlich macht, dass er die Fahrbahn überqueren will. Die Autofahrerinnen und Autofahrer müssen die Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren und nötigenfalls anhalten.
Und welche Regeln müssen Fussgänger beachten?
Fussgänger dürfen vor einem Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung nicht von ihrem Vortrittsrecht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten kann. Wir empfehlen den Fussgängerinnen und Fussgängern, sich mit lichtreflektierenden Artikeln auszurüsten, und den Autolenkerinnen und Autolenkern, während der dunklen Jahreszeit mehr Zeit für die Autofahrt einzurechnen, damit man mehr Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer nehmen kann.
Wäre es sinnvoll, den Vortritt der Fussgänger wieder aufzuheben?
Diese Regelung ist im Strassenverkehrsgesetz festgeschrieben und somit verbindlich. Änderungen dazu werden nicht von der Polizei bestimmt.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.12.2011, 14:48 Uhr
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85 Kommentare
Es ist an der Zeit, dass die Fussgänger wieder lernen, nicht wie die Hühner über die Strasse zu gehen und den Slogan "luege lose laufe" erneut zu Herzen nehmen, die wenigen Verkehrsregeln die sie und ihr Leben betreffen respektiern. Dies betrifft übrigens ebenfalls die Fahrradfahrer, die sich in dieser Jahreszeit abends erlauben, ohne Beleuchtung kreuz und quer auf Strasse und Trottoir zu fahren. Antworten
Alle auf der Strasse sind verpflichtet Zeichen zu geben. Seit kurzer Zeit gibt es aber eine Ausnahme: Die Fussgänger! Seither überqueren diese die Strassen wie wilde Hühner, ohne Zeichen, ohne Augen aber natürlich mit Ohrhörer und lauter Musik.. Wer war eigenltich verantwortlich für den Unsinn, dass Fussgänger keine Zeichen geben müssen? Und warum?? >>>---->TAGI bitte endlich an die (deine) Arbeit Antworten

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