Zürich

Pony Karioka starb nach neun Stunden Leiden

Von René Donzé. Aktualisiert am 19.08.2010 72 Kommentare

Military-Reiter Jörg Bodenmüller muss sich wegen des Todes eines Poloponys verantworten. Das Tier sei zu stark angebunden worden, wirft die Staatsanwältin vor.

Zu straffe Ausbindezügel können ein Pferd quälen: Bei Pony Karioka führte es gar zum qualvollen Tod.

Zu straffe Ausbindezügel können ein Pferd quälen: Bei Pony Karioka führte es gar zum qualvollen Tod.
Bild: Aus dem Buch «Finger in der Wunde», Dr. Gerd Heuschmann, Wu-Wei-Verlag

Tieranwalt Antoine F. Goetschel wählte scharfe Worte, als er gestern vor dem Bezirksgericht über den Tod von Pony Karioka im Stall des Neftenbacher Reitlehrers, Tierarztes und Military-Reiters Jörg Bodenmüller sprach: «Man wollte den Willen des Pferdes brechen und brach ihm dabei den Schädel.» Aus seiner Sicht – und auch jener der Staatsanwältin – war es klar, dass Bodenmüller schuld daran ist, dass das zehnjährige Polopony einen Schädelbruch erlitt und daraufhin eingeschläfert werden musste.

Für Bodenmüller war es eine «unglückliche Verknüpfung von Umständen, die zu diesem Unfall geführt haben», wie er nach sechsstündiger Verhandlung sagte. «Ich bedaure das sehr für das Pferd, für den Besitzer des Pferdes und alle anderen Beteiligten.» In einem Monat erst wird das Gericht sein Urteil darüber bekannt geben, wessen Version es als glaubwürdig erachtet.

Pony sollte zum Reitpferd ausgebildet werden

Klar ist, dass an jenem 1. Oktober 2007 eine Lehrtochter das Pferd aus seiner Boxe in die Reithalle führte, um es zu longieren, das heisst, an einer langen Leine im Kreis herumzuführen. Das Pony, das für den Polosport zu alt war, sollte zu einem Reit- und Spazierpferd ausgebildet werden. Die Lehrtochter band den Kopf des Pferdes mit Schlaufzügeln zurück. Laut Anklage stieg Karioka daraufhin mehrmals mit den Vorderhufen leicht an und stürzte seitlich weg. Bodenmüller hingegen sagt, das Pferd habe sich hingelegt. Er rief eine zweite Lehrtochter und wies sie an, das Pferd zusätzlich mit einem Strick zu führen. Wieder stürzte das Pferd mehrmals – oder es legte sich hin. Beim letzten Mal bäumte es sich derart auf, dass es nach hinten kippte und verletzt liegen blieb. Das war um 12 Uhr mittags.

Danach habe Bodenmüller eine Beule am Kopf des Pferdes als Bienenstich diagnostiziert, das Tier mit Schmerzmitteln versorgt, ein Wunde am Auge verarztet und es dann in der Halle liegen gelassen. Laut dem Angeklagten ist das Pony wieder aufgestanden und von der Lehrtochter – einer tiermedizinischen Praxisassistentin – betreut worden. Dritte hatten um 16 Uhr Polizei und Bezirkstierarzt aufgeboten. Dieser liess das schwerverletzte Tier ins Tierspital fahren, wo es um 21 Uhr eingeschläfert wurde.

«Erzieherische Massnahme»

Die Staatsanwältin sprach von einer reinen Machtdemonstration gegenüber einem schwachen Lebewesen und von fehlender Empathie des Reitlehrers. Er habe sich der Misshandlung gemäss Tierschutzgesetz schuldig gemacht und solle mit 240 Tagessätzen zu 100 Franken bedingt bestraft werden und 4000 Franken Busse. Die zweite Lehrtochter ist mitangeklagt und soll ebenfalls, aber geringfügiger bestraft werden. Die erste Lehrtochter war 2007 noch minderjährig. Das Verfahren gegen sie wurde von der Jugendstaatsanwaltschaft ihres Wohnkantons Schwyz mangels Verschulden eingestellt. Die angeklagte Lehrtochter sagte, sie sei erschrocken, als das Pony zum ersten Mal stürzte, habe sich aber nicht gewagt, dem Chef zu widersprechen. Dieser habe schon zuvor mit einer Kündigung gedroht, als sie sich in einem anderen Fall widersetzte.

Bodenmüllers Verteidiger stellte das Ausbinden von Pony Karioka als normale erzieherische Massnahme dar. Man dürfe gegenüber dem Tier auch nicht beim ersten Widerstand nachgeben. Von Tierquälerei könne keine Rede sein. Er plädierte darum – wie auch der Verteidiger der Lehrtochter – auf Freispruch. Und ausserdem sei sein Mandant auch schon mehr als gestraft worden. Seit die Vorfälle in seinem Stall bekannt geworden seien, sei Bodenmüllers Einkommen auf die Hälfte eingebrochen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 18.08.2010, 23:43 Uhr

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72 Kommentare

Jana Müller

19.08.2010, 11:38 Uhr
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@Anna Sulzer. Wie recht Sie doch haben! Bitte bedenken Sie aber, dass Millionen von Nutztiere genau dieses Schicksal teilen und dies noch unter viel schlimmeren Bedingungen als Pferde! Bei Pferden ist die Anbindehaltung seit Jahren verboten. Bei Kühen wird diese nach wie vor praktiziert - mit Halsringen aus Metall und Ketten gefesselt! Kühen geniessen jedoch leider weniger Sympathie als Pferde. Antworten


Jacqueline Lanz

19.08.2010, 08:34 Uhr
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Genug gestraft weil seine Einnahmen eingebrochen sind? Sicher nicht, das hat er sich selber zu zuschreiben, bei einem solchen Menschen gibt man sein Tier nicht in Pflege, wenn man es liebt. Wer sich auch nur ein bisschen mit Pferden auskennt, weiss, dass harter Zwang bei diesen sensiblen Tieren nichts bringt. Es scheint, dass die Grobiane im Pferdesport immer noch dominieren, wie lange noch? Antworten



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