Räuber zerlegt Schmuckgeschäft mit Axt: 22 Monate Haft
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Im Juli 2009 stürmte der Litauer mit einer Axt ein Schmuckgeschäft in einem Winterthurer Einkaufszentrum überfallen. Dabei verletzte er zwei Männer und jagte zahlreichen Kunden grosse Angst ein. Weil der Angeklagte für das Zertrümmern der Vitrinen und das Einpacken von 18 Luxusuhren gerade mal 26 Sekunden gebraucht hatte, war für das Gericht schnell klar, dass es sich bei diesem Räuber nicht um einen Anfänger handelte. Das Gericht sprach für diese Tat eine unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten und eine Geldbusse von 500 Franken aus.
Professionelle Planung
Diese Tat sei professionell geplant gewesen, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Dies erkenne man auch daran, dass der Täter bei der Verhaftung weder ein Handy, noch irgendwelche Zugsbillette, Kreditkarten oder Quittungen bei sich getragen habe, so dass man garantiert keine bisherigen Aufenthaltsorte ermitteln könne.
Die kriminelle Energie, die nötig sei, um mit einer Axt in ein belebtes Einkaufszentrum zu stürmen, beurteilte das Gericht als erheblich. Es zeigte sich zudem überzeugt, dass er von der Axt falls nötig auch Gebrauch gemacht hätte.
Angeklagter war auf der Suche nach Arbeit
Der Angeklagte war grundsätzlich geständig, beharrte aber darauf, dass er keineswegs ein Profi sei, sondern den Uhren- und Schmuckladen in der Nähe des Hauptbahnhofes ganz spontan ausgeraubt habe.
Er sei auf der Suche nach Arbeit gewesen, als er bei diesem Einkaufszentrum vorbei spaziert und auf die Idee gekommen sei. Das Geld aus dem Uhrenverkauf hätte ihm sein Sport- und Tourismusstudium finanzieren sollen.
Auf einer nahe gelegenen Baustelle habe er schliesslich eine Axt gefunden, mit der er kurz darauf die Vitrinen zertrümmert habe. «Ich wollte niemandem Angst einjagen», betonte der Mann. Falls dies passiert sei, tue ihm das schrecklich leid. Kaum habe er gemerkt, was er angerichtet habe, sei er starr vor Schreck geworden und mit Axt und Beute quer durch das Einkaufszentrum in Richtung Ausgang geflüchtet.
Komplize auf den Kamerabildern
Einem 66-Jährigem, der sich ihm auf dem Weg nach draussen in den Weg stellte, brach er mit einem Faustschlag das Schlüsselbein. Er schaffte es schliesslich ins Freie, wurde aber rund hundert Meter weiter von einem Polizisten in zivil überwältigt. Bevor sich der Angeklagte ergab, prügelte er aber noch mehrmals auf seinen Verfolger ein, so dass dieser Prellungen und Schürfungen im Gesicht davontrug.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil in weiten Teilen dem Staatsanwalt, der für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert hatte. Der Staatsanwalt war überzeugt, dass der junge Litauer Mitglied des organisierten Verbrechens sei, hatte dafür allerdings keine Beweise, so dass das Urteil schliesslich um zwei Monate milder ausfiel.
Im Dunkeln bleibt, ob der verhinderte Student mit einem Komplizen unterwegs war. Der Angeklagte stritt dies bis zuletzt ab. Auf den Bildern der Überwachungskamera, auf denen er kurz vor dem Raub die Auslage besichtigte, ist jedoch ganz klar ein zweiter Mann mit Dächlikappe zu erkennen. Beim Überfall selber war dieser jedoch nicht mehr dabei. (mrs/sda)
Erstellt: 10.03.2010, 21:45 Uhr


































