Schopf bauen ohne Bewilligung
Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 13.12.2011 4 Kommentare
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Der Winterthurer Gemeinderat war sich in seiner gestrigen Sitzung einig wie selten zuvor. SP-Gemeinderätin Yvonne Beutler verlangte, dass Kleinstbauten wie Velounterstände, Geräteschuppen oder Spielhäuser künftig keine Baubewilligung mehr benötigen und sämtliche Gemeinderäte stimmten zu. Nun soll eine Komission eine Behördeninitiative ausarbeiten, die dem Kantonsrat vorgelegt werden kann. Denn der müsste einer Gesetzesänderung zustimmen.
«Die Bedürfnisse haben sich geändert», meint Beutler, «die jetzige Regelung stammt aus dem Jahr 1977.» So bräuchten heute nur jene Gebäude keine Baubewilligung die zwei Quadratmeter Grundfläche und 1,5 Meter Höhe nicht überschreiten. «Deshalb muss man beim Velounterstand ständig den Kopf einziehen.» Diese Vorgaben will Beutler nun lockern. «Es geht nicht darum, dass jeder machen kann, was er will. Die Bauten sollten sich nach wie vor befriedigend ins Stadtbild einordnen.»
Chancen für Änderung intakt
Beutler hofft, dass sie mit dem Änderungswunsch auch im Kantonsrat auf offene Ohren stösst. Damit hat sie durchaus Chancen, wie eine Anfrage bei Fraktionspräsidenten von Rechts bis Links zeigt. Bei der SP hält man es für sinnvoll genau zu schauen, wo es Möglichkeiten gibt, die jetzigen Regelungen zu vereinfachen. «Wir werden den Vorschlag wohlwollend prüfen», meint Fraktionspräsident Raphael Golta.
Auch SVP und FDP stellen sich grundsätzlich hinter die Forderung. «Auf den ersten Blick kann ich mir dies sehr gut vorstellen», meint etwa FDP-Fraktionspräsident Thomas Vogel. «Wir setzen uns ja seit jeher für einen Abbau der Bürokratie ein und haben auch schon Lockerungen des Baugesetzes durch den Rat gebracht.» Sein Amtskollege bei der SVP, Hans Frei, sieht es ähnlich: «Von unserer Seite spricht nichts dagegen. Allerdings muss man abwarten, wie die Behördeninitiative schliesslich lautet.»
Zurückhaltung bei CVP und Exekutive
Einzig die CVP reagiert etwas zurückhaltender. «Es muss einfach verhältnismässig sein», meint Fraktionspräsident Philipp Kutter. «Wenn dann halbe Häuser hingestellt werden, wird es schwierig.» Auch bei Kleinstbauten müssten stets die Interessen des Bauherrn und des betroffenen Nachbarn berücksichtigt werden. «Wenn man selbst etwas bauen will, stören die Vorschriften. Wenn aber der Nachbar etwas baut, sieht plötzlich alles anders aus.» Dennoch spricht sich auch Kutter grundsätzlich für eine Vereinfachung aus: «Dieses Thema muss diskutiert werden.»
Auch auf Seiten der Exekutive zeigt man sich zurückhaltend. Laut René Loner, Sprecher der kantonalen Baudirektion, müsse man vorerst abwarten, wie der Kantonsrat mit dem Vorstoss umgehe. «Zu berücksichtigen ist, dass er in ein fein austariertes System eingreift und in seinen allfälligen Auswirkungen deshalb sehr sorgfältig analysiert werden muss.» Dies nicht zuletzt, weil hier auch Vorgaben von übergeordnetem Bundesrecht zu berücksichtigen seien.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 13.12.2011, 15:10 Uhr
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4 Kommentare
es wäre ein Verhältnisblödsinn, einerseits Baubewilligungen für die neuen Aschenbecher im Aussenbereich der Stadtzürcher Restaurants zu verlangen, nicht aber für 100mal grössere Velounterstände. Vorschriften müssen ausgewogen abgebaut werden, dh: je weniger ein Bauvorhaben stört, umso eher soll es bewilligungsfrei sein. Antworten

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