Staat bezahlt Anwalt von Ex-Multimilliardär
Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 13.01.2012 10 Kommentare
Nur einer der Erb Söhne vor Gericht
Nur Rolf Erb (60), der ältere der beiden Söhnen von Hugo Erb, steht vor Gericht. Den 52-jährigen Christian Erb hat die Staatsanwaltschaft nicht angeklagt. Ihm könne keine Mitwirkung bei den Bilanzmanipulationen nachgewiesen werden.
Vater Hugo Erb verstarb im Juli 2003 im Alter von 86 Jahren. Ein halbes Jahr danach wurde die von ihm gegründete Erb-Gruppe aufgelöst.
Die spätere Erb-Gruppe war 1920 als kleine Autoreparaturwerkstätte in Winterthur-Töss gegründet worden. Beim Zusammenbruch umfasste sie 82 Firmen in vier Holdinggesellschaften und beschäftigte 4900 Mitarbeitende in der ganzen Welt, rund die Hälfte davon in der Schweiz.
Der Zusammenbruch des Erb-Imperiums gilt als zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Wirtschaftsgeschichte, gleich nach jener der Swissair. (pia)
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Die Dimensionen des Erb-Prozesses am Winterthurer Bezirksgericht sind immens: Die Anklageschrift aus der Feder der beiden Staatsanwälte Susanne Leu und Ralph Ringger umfasst stolze 141 Seiten. Andreas Oehler, Vizepräsident des Bezirksgerichts Winterthur, rechnet mit einer Verhandlung von zwei Wochen. Das Urteil werde voraussichtlich erst einige Wochen nach dem Ende der Hauptverhandlung mündlich eröffnet werden. An die 400 Bundesordner türmen sich im Gerichtsgebäude, in welchem ab Montag, 23. Januar der Milliarden-Pleitier Rolf Erb vor seinen Richtern stehen wird. 400 weitere seien noch bei der Staatsanwaltschaft III, die auf Wirtschaftsdelikte spezialisiert ist.
Seit rund einem Jahr haben sich drei Richter und eine Gerichtsschreiberin während unzähligen Stunden mit dem Aktenberg beschäftigt. Laut Oehler ist es der grösste und umfangreichste Prozess in der Geschichte des Winterthurer Bezirkgerichtes. Sogar zusätzliches Personal musste bestellt werden: Für diesen Fall kommen ein Ersatzbezirksrichter und eine zusätzliche Gerichtsschreiberin zum Einsatz.
Videoübertragung für Zuschauer
Zumindest an den ersten Prozesstagen ist mit einem Publikumsaufmarsch zu rechnen. Das Gericht wird deshalb am 23. Januar den Eingang mit Abschrankungen unterteilen. «Es ist schwierig, abzuschätzen, wie gross das Interesse der Öffentlichkeit ist», sagt Oehler. Im Hauptgerichtssaal, wo die Verhandlung stattfindet, würden Zuschauer wohl kaum mehr Platz finden. Die Verhandlung wird deshalb in einen zweiten Gerichtssaal per Video übertragen. «Die rund 30 Plätze werden mit nummerierten Platzkarten an den jeweiligen Verhandlungstagen jedes Mal neu vergeben.» Um die Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten, seien die übrigen Plätze in den Gerichtssälen für die Medienschaffenden reserviert.
Rolf Erb wird neben den beiden Staatsanwälten, die sich seit sieben Jahren mit dem Fall beschäftigt haben, 29 Geschädigten gegenüberstehen. 17 davon sind Banken aus Wien, München, Leipzig, Düsseldorf und aus etlichen Kantonen der Schweiz. Unter den Geschädigten figuriert zudem die Mitsubishi Corporation aus Japan.
Betrug, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung
Mindestens zwölf Anwälte haben sich laut Anklageschrift mit dem Fall auseinandergesetzt. Die Argumente des Chefs des konkursiten Firmenimperiums wird ein Pflichtverteidiger vorbringen. Das bedeutet, dass zunächst der Staat für den Anwalt aufkommt. Werden Erb die Verfahrenskosten auferlegt, muss er die Aufwendungen für seine Verteidigung zurückzahlen, sobald er zu Geld kommt.
Dem Milliarden-Pleitier, der im Schloss Eugensberg im thurgauischen Salenstein wohnt, drohen laut Schweizerischem Strafgesetzbuch gleich mehrere Freiheitsstrafen: wegen gewerbsmässigen Betrugs bis zu zehn Jahre, wegen mehrfacher Urkundenfälschung und wegen Gläubigerschädigung je bis zu fünf Jahre. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 13.01.2012, 10:59 Uhr
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