Zürich

Winterthur will Immobilienkönig zur Haussanierung zwingen

Von Christoph Landolt. Aktualisiert am 17.12.2009 2 Kommentare

Der Stadtrat hat genug von verlotterten Bauten. Neu sollen Immobilienbesitzer gezwungen werden können, Häuser zu sanieren. Gezielt wird damit auf Immobilien-Millionär Bruno Stefanini.

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Zerzauste Haare, abgetragene Kleidung: Bruno Stefanini macht sich nichts aus Luxus, obwohl ihm unzählige Liegenschaften gehören.
Thomas Burla

   

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Wenn der Besitzer eines Hauses sein Eigentum nicht pflegt, ist das Privatsache. Der Staat hat kein Recht, Hauseigentümer zur Renovation zu zwingen. Das will der Winterthurer Stadtrat ändern. Er beantragt, im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) eine Bestimmung zu verankern, die ihm die Macht gibt, das Verlottern von Gebäuden zu verhindern. Zurzeit gebe es in Winterthur «gegen zehn» Häuser, die zu verwahrlost zum Bewohnen sind, erklärt der Winterthurer Bauvorsteher Walter Bossert gegenüber Tagesanzeiger.ch. Diese fänden sich in der Altstadt, aber auch an anderen schönen Wohnlagen.

Wieviele davon gehören Immobilienkönig Bruno Stefanini, der immer wieder für den Zustand seiner Liegenschaften kritisiert wird? Eine genaue Zahl will Bossert nicht nennen, ihm gehöre aber «ein rechter Teil» davon. «Es ist klar, dass aus der Bevölkerung am meisten Reklamationen wegen Liegenschaften von Herrn Stefanini kommen», gibt der Bauvorsteher zu. Viele Bürger verstünden nicht, warum sie kein Dachfenster einbauen dürfen, während gegenüber ein Haus von Stefanini am verlottern sei.

Stefanini lässt Häuser verlottern

Bruno Stefanini, ein weit über 80-jährige Unternehmer und Kunstsammler, kontrolliert gemäss Schätzungen ein Vermögen von rund 500 Millionen Franken. In Winterthur besitzt er neben dem Sulzer-Hochhaus unzählige weitere Liegenschaften. Bei zwei verwahrlosten Altstadt-Bauten, die Stefanini abreissen wollte, hat die Stadt kürzlich die Notbremse gezogen und die beiden Häuser unter Schutz gestellt, was den Besitzer dazu zwingt, sich um den Erhalt der Bausubstanz zu kümmern.

Bei Häusern, die keinen historischen Wert besitzen, fehlt ein solches Druckmittel. Zwar können die Behörden mittels Verfügung die Nutzung von Häusern verbieten, die aus Sicht von Feuer- oder Baupolizei nicht mehr bewohnbar sind. Das führe zum Leerstand der betroffenen Häuser, schreibt die Stadt in einem Communiqué – nicht aber zu deren Sanierung, die im öffentlichen Interesse geboten wäre. Mit dem neuen PBG könnte der Stadtrat Liegenschaften auf Kosten der Eigentümer zwangsrenovieren.

Bruno Stefanini war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 17.12.2009, 09:50 Uhr

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2 Kommentare

Mark Frei

21.12.2009, 08:09 Uhr
Melden

Jetzt wird's immer besser, die Mieten werden den Eigentümern bereits vorgeschrieben. Jetzt sollen sie auch Ihre Häuser Zwangsrenovieren? Dann soll man doch gleich im neuen PBG festlegen, dass die Mieter die Renovierung mitfinanzieren müssen. Die werden sich bestimmt freuen. Antworten


Rudolf Hochstrasser

18.12.2009, 04:08 Uhr
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Seit wann liegt das Schloss Grandson am Neuenburgersee. Haben sie es versetzt??? Antworten



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