100-Jährige erhält Geld zurück
Die Gemeinde Urdorf genehmigt die Rückzahlung von zu hohen Betreuungstaxen in Alterszentrum.

3650 Franken erhalten die Bewohner des Alterszentrums Weihermatt zurückerstattet. Der Grund: Die Betreuungstaxen waren im Urdorfer Alterszentrum 2016 und 2017 zu hoch. Zu diesem Schluss ist der Dietiker Bezirksrat vor zwei Wochen gekommen. Der Urdorfer Gemeinderat bestätigte nun in einer Medienmitteilung, dass er darauf verzichte, Rechtsmittel gegen den Beschluss zu ergreifen.
Damit kommt auch die lange Geschichte von Luise K. zu einem Ende. Die 100-jährige Altersheimbewohnerin hat 2018 eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, da die Gemeinde die Heimtaxen auf einen Schlag von 120 auf 205 Franken erhöht hatte. Die rund neunzig Bewohner des Weihermatts mussten deutlich mehr bezahlen. Das wollte Luise K. nicht einfach hinnehmen. Sie wusste damals nicht, dass sie damit eine Lawine lostreten würde, die den ganzen Kanton erfasste.
Unzulässige Quersubventionen
Ende August 2018 hatte der Regierungsrat den zuständigen Bezirksrat in Dietikon angewiesen, die Gemeinde Urdorf zu verpflichten, die Betreuungstaxen zu senken. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Kosten im Bereich Hotellerie und Betreuung, die den Bewohnern verrechnet werden, kostendeckend sein sollen – und nicht höher. So steht es im Zürcher Pflegegesetz.
Denn es besteht der begründete Verdacht, dass etliche öffentliche Heime zu viel für Pension und Betreuung verrechnen, um damit Löcher im Bereich der Pflege zu stopfen. Diese müssten sie sonst teilweise selbst tragen. Solche Quersubventionierungen sind nicht zulässig.
Die Taxen werden nun rückwirkend für die zwei Jahre um lediglich fünf Franken pro Tag gesenkt, wodurch die Heimbewohner maximal die erwähnten 3650 Franken zurückerstattet bekommen. Für die Gemeinde Urdorf fallen damit Zusatzkosten von rund 330'000 Franken für 91 Betten im Weihermatt an.
Gemeinderat verzichtet auf Rechtsweg
Die Mehrerträge aus den Jahren 2016 und 2017 erklärte der Gemeinderat mit einer hohen Auslastung des Heimes. Im Jahr 2017 lag sie bei 99,55 Prozent, das ist deutlich mehr als der kantonale Durchschnitt von 92,49 Prozent. Der Gemeinderat argumentierte zudem, dass die Grund- und Betreuungstaxen des Alterszentrums dem Kostendeckungsprinzip entsprächen.
Der Gemeinderat verzichte aber trotz dieser «aufsichtsrechtlichen Widersprüche» auf den weiteren Rechtsweg. Er gewichtet die Rechtssicherheit, die der bezirksrätliche Beschluss mit sich bringt, höher. Somit könne ein «langwieriger und aufwandtreibender» Prozess abgeschlossen werden. Die Rückzahlungen sind für das 4. Quartal 2019 vorgesehen.
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