16-Jährige vergewaltigt und mit Handy gefilmt
Vier Männer sollen vor viereinhalb Jahren im Thurgau eine 16-Jährige in ein Auto gelockt und dort vergewaltigt haben. Jetzt stehen sie in Münchwilen vor Gericht.
Weil ihnen vorgeworfen wird, vor viereinhalb Jahren eine 16 Jahre alte Frau im Fond eines Autos vergewaltigt und die Tat gefilmt zu haben, haben sich vor dem Bezirksgericht Münchwilen TG vier Männer verantworten müssen. Sie streiten die Vergewaltigung ab.
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft fordert für die vier Männer, die heute zwischen 22 und 24 Jahre alt sind, bedingte Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und zwei Jahren sowie für drei der Angeklagten eine Busse zwischen 2500 und 4000 Franken. Die Anklage lautet neben anderen Punkten auf Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.
Der Staatsanwalt sagte, die vier Männer hätten die junge, psychisch instabile Frau im März 2009 beim Bahnhof Eschlikon TG unter dem Vorwand ins Auto gelockt, man wolle, wie früher schon einmal geschehen, Gras rauchen. Die vier Männer und der Teenager kannten sich flüchtig.
Frage der Einvernehmlichkeit
Die junge Frau sass zwischen zwei Männern auf der Rückbank des Wagens. Als das Auto auf einem Parkplatz abgestellt worden war, begannen die Männer im Fond des Autos die junge Frau zu umarmen, zu küssen und zu streicheln. Danach zogen sie die Frau aus. Einer der Männer vollzog danach den Geschlechtsverkehr mit der jungen Frau.
Die anderen Männer lachten laut Anklage, feuerten ihren Kollegen und die Frau an und filmten alles mit einem Handy. Das alles sei für die Frau erniedrigend gewesen, sagte der Staatsanwalt. Sie sei unter psychischem Druck gestanden und habe aus Angst alles über sich ergehen lassen. Das Verschulden der Männer wiege schwer, sagte er.
Keine Sexbombe - im Gegenteil
Die Anwältin der jungen Frau sagte, ihre Mandantin sei von den Männern zu einem reinen Lustobjekt reduziert worden. Was sich im Auto abgespielt habe, sei der Stoff billiger Pornofilme. Nur dass das 16-jährige Opfer keine Sexbombe, sondern ein «verschupftes» Mädchen gewesen sei. Es leide noch heute unter der Vergewaltigung.
Die Anwältin beantragte für die junge Frau, die wegen ihrer Borderline-Persönlichkeitsstörung in psychiatrischer Behandlung sei, eine Genugtuung von 22'000 Franken, für die die Männer solidarisch aufkommen sollten. Darüber hinaus forderte sie Schadenersatz.
Die vier jungen Männer stritten in der Befragung durch den Gerichtsvorsitzenden ab, die junge Frau vergewaltigt zu haben. Sie gaben die sexuellen Handlungen mit der Frau zwar zu, sagten aber, diese seien einvernehmlich geschehen. Hier setzten auch die vier Verteidiger an: Sie forderten Freisprüche für die Angeklagten.
Keine Gegenwehr
Einer der Verteidiger sagte vor Gericht, die junge Frau sei freiwillig ins Auto gestiegen, habe sich gegen die sexuellen Handlungen nicht gewehrt und nur ein einziges Mal Nein gesagt, nämlich als sie einen der Männer nicht oral befriedigen wollte.
Der Anwalt einer der Angeklagten sagte, die Anklage sei auf Vermutungen aufgebaut; es gebe keinerlei Beweise für eine Vergewaltigung. Das Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen steht noch aus.
SDA/ajk
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