Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

16 Jahre Haft – Schmidheiny zieht Urteil weiter

1 / 5
Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Staaten verboten, unter anderem in der ganzen Europäischen Union (EU) und der Schweiz (seit 1990). Im Bild: Asbestfasern.
Die beiden ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A., Stephan Schmidheiny (Bild) und Baron Jean-Louis de Cartier de Marchienne wurden zu je 16 Jahren Haft verurteilt.
Holte eine 16-jährige Gefängnisstrafe heraus: Ankläger Raffaele Guariniello nach dem Urteilsspruch.

Auch Schadenersatz

Sicherheit vernachlässigt

«Jetzt wissen alle: Asbest ist ein Killer»

Grosser Ansturm

SDA/mrs/bru