17-Jähriger muss wegen Tötung seines Bruders ins Gefängnis
2013 erschlug ein 17-Jähriger seinen älteren Bruder. Das Gericht fällte nun das Urteil – er handelte mit Vorsatz. Bei seiner Bestrafung spielt eine institutionelle Unterbringung eine Rolle.

Das Bezirksgericht Winterthur hat den 17-Jährigen, der im Juni 2013 in Elgg ZH seinen sechs Jahre älteren Bruder umgebracht hat, der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung hat gegen das Urteil Berufung angekündigt.
Dem Jugendlichen war vorgeworfen worden, seinen Bruder erschlagen zu haben. Laut Gericht lag keine Notwehrsituation vor. «Sie war auch im Prozess vor Gericht kein Thema mehr», heisst es in einer Mitteilung des Bezirksgerichts vom Dienstag. Der maximale Strafrahmen für vorsätzliche Tötung beträgt für Jugendliche 4 Jahre.
Unterbringung in einer Institution
Im Sinne von Schutzmassnahmen hat das Gericht eine Unterbringung in einer Institution sowie eine ambulante Behandlung angeordnet. Die Unterbringung gehe dem Vollzug der Freiheitsstrafe voraus, schreibt das Gericht. Zudem wurde der 17-Jährige zu Schadenersatz- und Genugtuungsleistungen verpflichtet.
Das Urteil wurde bereits am 7. Mai gefällt. Der Jugendstrafprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aus Rücksicht auf die Angehörigen des Opfers könnten über den Prozess keine weiteren Informationen bekannt gegeben werden, schreibt das Gericht.
Der Verurteilte hatte am 7. Juni 2013 im Treppenhaus seines Elternhauses in Elgg seinen 22-jährigen Bruder erschlagen. Noch am gleichen Tag wurde er in der Stadt Zürich verhaftet. Über das Motiv und die Tatwaffe wurde offiziell nie etwas bekannt gegeben.
SDA/rsz
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