25'000 Anwohner werden von Kirchenglocken gestört
Nächtliches Geläut stört den Schlaf von Kirchen-Anwohnern mehr, als bisher angenommen. Das ergab eine Untersuchung bei neun Kirchen im Kanton Zürich, wie die NZZ heute berichtet.

Die Glockenschläge um 6 Uhr morgens in Bubikon haben bereits alle Gerichtsinstanzen beschäftigt. Schliesslich befand das Bundesgericht, das Geläut sei rechtens. Das Gericht hielt in seinem Entscheid von 1999 zwar fest, dass 60 Dezibel – am Ohr gemessen – die Aufwach-Schwelle sei. Doch dem widerspricht nun eine Studie der ETH Zürich und der Empa, wie die NZZ von heute schreibt.
In einer Feldstudie bei 27 Versuchspersonen stellte sich heraus, dass der kritische Geräuschpegel wesentlich tiefer liegt. Die Anwohner von neun Kirchen im Kanton Zürich zeigten bei weniger lautem Geläut bereits Aufwach-Reaktionen. Ein eigentlicher Schwellenwert konnte jedoch nicht ermittelt werden, da die Personen unterschiedlich sensibel reagierten.
Die Autoren der Studie schätzen, dass im Kanton Zürich mindestens 25'000 Personen im Umkreis von 150 Meter zu Kirchen leben, deren Glocken auch nachts viertelstündlich schlagen. Nächtliche Aufwach-Reaktionen könnten um bis zu 90 Prozent reduziert werden, wenn Nachts auf den Stundenschlag verzichtet würde. Verlässliche Daten über alle rund 5000 Gotteshäuser in der Schweiz fehlen jedoch, wie die NZZ weiter schreibt.
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