4000 Franken Busse für Connyland-Tierarzt
Im Freizeitpark Connyland in Lipperswil starben 2011 zwei Delfine. Für die Staatsanwaltschaft Thurgau war es Tierquälerei: Ein Arzt verabreichte zu hohe Antibiotikadosen.
Wegen mehrfacher fahrlässiger Tierquälerei in Zusammenhang mit dem Tod zweier Delfine 2011 im Freizeitpark Connyland in Lipperswil hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Tierarzt einen Strafbefehl erlassen. Die Tümmler starben an zu hohen Antibiotikadosen.
Das hat die Strafuntersuchung ergeben, wie die Thurgauer Staatsanwaltschaft mitteilt. Die Delfine Shadow und Chelmers starben an einer Hirnschädigung. Deren Ursache war eine zu hohe Dosierung oder eine zu lange Verabreichung eines Antibiotikums, das zur Behandlung von Infektionen eingesetzt wurde.
Andere Gründe wie eine vorsätzliche Vergiftung durch Drittpersonen oder Partylärm können als Todesursache der beiden Tümmler ausgeschlossen werden, wie es im Communiqué der Staatsanwaltschaft heisst. Eingeholte Gutachten von Experten würden das bestätigen.
Strafbefehl gegen Spezialisten
Die Behörden führten eine Untersuchung gegen zwei Tierärzte. Das Verfahren gegen den ortsansässigen Veterinär, der im Connyland für die tiermedizinische Betreuung zuständig war, wurde eingestellt.
Dagegen wurde ein Strafbefehl erlassen gegen einen im Ausland wohnhaften Tierarzt, der im Freizeitpark als anerkannter Spezialist für Meeressäugetiere beratend und unterstützend tätig ist und auch die Medikamentierung für die Delfine empfahl. Dem Tierarzt wurde eine Busse von 4000 Franken auferlegt, wie der stellvertretende Thurgauer Generalstaatsanwaltschaft Stefan Haffter sagte.
In diesem Fall kam das alte Tierschutzgesetz zur Anwendung; die fahrlässige Tierquälerei war hier noch eine Übertretung und wird darum mit einer Busse geahndet. Im neuen Tierschutzgesetz, das seit Anfang 2013 gilt, ist der Tatbestand ein Vergehen und zieht heute laut Staatsanwalt Stefan Haffter eine Geldstrafe nach sich.
Der Entscheid der Thurgauer Staatsanwaltschaft ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten und vor Gericht gebracht werden.
Connyland-Delfinarium schliesst
Nach dem Tod der beiden Delfine kam es vor dem Freizeitpark in Lipperswil zu Protestaktionen von Tierschutzorganisationen. Diese wiederum wurden von den Connyland-Verantwortlichen der vorsätzlichen Vergiftung der Tiere bezichtigt. Wilde Gerüchte schossen ins Kraut, Anschuldigungen wurden öffentlich kundgetan.
Der Tod der beiden Delfine im Connyland wurde auch zum Politikum. Die eidgenössischen Räte beschlossen im Mai 2012 ein Importverbot für Delfine. Diese «Lex Connyland» bedeutet das Ende für das einzige Delfiniarium der Schweiz im thurgauischen Lipperswil. Die Idee, gegen das Gesetz das Referendum zu ergreifen, wurde aufgegeben.
Heute leben im Connyland noch drei Delfine. Für sie sucht der Freizeitpark einen neuen Platz, wie es auf der Homepage heisst. Eine natürliche Nachzucht sei mit den drei verbleibenden Tieren nicht möglich. Das Delfinarium werde im Winter 2013 geschlossen.
Geschäftsführer hat Zweifel
«Connyland«-Geschäftsführer Erich Brandenberger zweifelt die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen im Zusammenhang mit dem Tod zweier Delfine im November 2011 an. Er ist überzeugt: «Sie wurden vergiftet», wie er heute vor den Medien sagte.
Bei einer ersten Untersuchung hätten Fachleute in St. Gallen im Urin der beiden toten Tiere Buprenorphin nachgewiesen. Brandenberger geht davon aus, dass die Kadaver zwischen dieser Untersuchung und den von der Staatsanwaltschaft eingeholten Expertisen unsachgemäss gelagert wurden, wie er vor Journalisten im Freizeitpark Connyland ausführte.
Weil Brandenberger schon früher behauptet hatte, möglicherweise hätten Tierschützer die beiden «Connyland«-Delfine vergiftet, läuft eine Strafuntersuchung gegen ihn wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede.
Ein deutscher Tierarzt wurde wegen mehrfacher fahrlässiger Tierquälerei mit einem Strafbefehl belegt und mit 4000 Franken gebüsst. Das Verfahren gegen einen ortsansässigen Veterinär, der im «Connyland» regelmässig zum Einsatz kam, wurde indes eingestellt. Die Entscheide der Staatsanwaltschaft sind noch nicht rechtskräftig.
SDA/kpn/bru
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