50'000 Franken Pension weg – selbst die Bank ist ratlos
Drei Milliarden nicht abgeholte Vorsorgegelder warten in der Schweiz auf ihre Besitzer. Ein aktueller Fall zeigt, dass diese das Geld nicht immer zurückerhalten.

Bei seiner Pensionierung wollte ein ehemaliger Bauunternehmer auf ein 20 Jahre altes Freizügigkeitskonto zugreifen. Doch das Konto bei der Glarner Kantonalbank war bereits aufgelöst worden. Wohin die 50'000 Franken ausgezahlt wurden, weiss die Bank nicht, berichtet der «Kassensturz».
Die Bank fand zwar Belege dafür, dass das Konto 1995 saldiert wurde. Einen Nachweis, wem sie die darauf parkierten 52'239 Franken überwiesen hat, hat die Bank nicht. Die «Aufbewahrungspflicht für die entsprechenden Unterlagen» betrage zehn Jahre, schreibt die Bank laut dem Bericht. Es bestehe «keine Leistungspflicht». Um weitersuchen zu können, brauche man weitere Angaben, so Hanspeter Rhyner, Mitglied der Geschäftsleitung. Die Bank habe ihre Pflicht erfüllt. «Wir müssen die Belege zehn Jahre aufbewahren, vom Zeitpunkt an, als die Freizügigkeitsleistung überwiesen wurde.»
Laut Experte steht Bank in Beweispflicht
Dem widerspricht der Vorsorge-Experte Martin Hubatka. Die Kantonalbank stehe in der Beweispflicht. Da sie nicht nachweisen könne, wem sie das Geld ausgezahlt hat, gelte die Aufbewahrungspflicht, bis «die Person ihr 100. Altersjahr vollendet hat oder vollendet hätte». Denn die Frist beginne erst ab der Überweisung zu laufen, diese kann die Bank aber nicht belegen. Dass die Bank das Geld dem früheren Bauunternehmer ausgezahlt hat, glaubt er nicht. Denn dann hätte dieser nachweisen müssen, dass er das Geld brauchte, um sich selbstständig zu machen.
Auch bei der Zentralstelle 2. Säule, die vergessene Vorsorgegelder registriert, ist das Geld nicht aufgetaucht. Es kommt immer wieder vor, dass Pensionskassen-Guthaben bei einem Stellenwechsel vergessen werden. Nach zwei Jahren gehen sie an die Auffangeinrichtung BVG. Diese verwaltet derzeit drei Milliarden Franken vergessener Gelder.
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