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Die Notfallstationen der Spitäler müssen sich zunehmend um Bagatellfälle kümmern. Der Zürcher Kantonsrat will deshalb eine Gebühr einführen.
Liliane Minor
Darf man hier Eintrittsgeld verlangen? Weg zur Notaufnahme am Zürcher Stadtspital Triemli. Bild: Reto Oeschger
Immer mehr Menschen suchen bei gesundheitlichen Beschwerden nicht den Hausarzt auf, sondern den Notfalldienst der Spitäler – selbst wenn sie nicht mehr haben als heftige Halsschmerzen oder Durchfall. Doch das ist teuer. Im Spital kostet eine Konsultation rasch doppelt so viel wie beim Hausarzt.
Im Kantonsrat waren sich deshalb heute Montag alle Fraktionen einig, dass die Politik Gegensteuer geben muss. Die Geister schieden sich aber an der Art, wie das geschehen soll. Genauer gesagt, an einem Vorschlag von Daniel Häuptli (GLP, Zürich). Der verlangte in einer Motion die Einführung einer Gebühr von zwanzig bis fünfzig Franken für den Spital-Notfalldienst.
Der Regierungsrat lehnte die Motion ab, unter anderem mit der Begründung, das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz lasse eine Notfallgebühr gar nicht zu. Ausserdem müsse zumindest zwischen «echten» Notfällen und Bagatellen unterschieden werden.
Busse, nicht Gebühr
Häuptli nahm die regierungsrätliche Antwort zum Anlass, seinen Vorstoss mündlich anzupassen. «Juristisch ist die Gebühr als Busse zu behandeln», schlug er vor. Dann falle sie nicht unter Bundesrecht. Und auch zur Unterscheidung zwischen «echten» Notfällen und Bagatellen hatte er eine Lösung, die nicht in der Motion steht: Wer von der Sanität oder einem Arzt eingewiesen werde oder vorher die neue kantonale Notfall-Telefonnummer anrufe, der müsse die Gebühr nicht bezahlen.
SVP, FDP, CVP und EDU unterstützten den Vorstoss. Für Lorenz Schmid (CVP, Männedorf) ist klar: «Viele Leute gehen in den Notfall, weil sie während der Arbeit keine Zeit haben für einen Arztbesuch.» Die Spitäler förderten dieses Verhalten noch, indem sie offensiv Werbung für ihre Notfalldienste machten. René Truninger (SVP, Illnau-Effretikon) sagte, die kantonale Notfall-Rufnummer werde weit weniger genutzt als erwartet, mit der Gebühr könne sich das ändern.
«Hypochonder-Steuer»
Das sei eine «GLP-Schnapsidee», befand Kaspar Bütikofer (AL, Zürich): «Im besten Fall ist sie eine Hypochonder-Steuer, im schlechteren Fall trifft sie Menschen mit wenig Geld.» Kathy Steiner (Grüne, Zürich) erinnerte daran, dass der Wortlaut der Motion entscheidend sei und nicht die Relativierungen Häuptlis. Besser als eine Gebühr zu verlangen sei es, die Notfall-Rufnummer bekannter zu machen.
Bemerkenswert war das Votum von Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP). Sie bezog nicht klar Stellung, gab aber zu bedenken, dass die Gebühr wohl auf kantonaler Ebene nicht umsetzbar sei. Sie werde sich indes beim Bund dafür einsetzen. Der Rat überwies die Motion mit 99 gegen 64 Stimmen. Der Regierungsrat muss nun innert drei Jahren einen Gesetzesvorschlag unterbreiten – oder begründen, warum er das nicht macht.
Die kantonale Notfall-Telefonnummer für nicht lebensbedrohliche, akute Beschwerden lautet 0800 33 66 55. Sie ist kostenlos. Bei schweren oder lebensbedrohlichen Notfällen kann direkt die Sanität (144) angerufen werden.
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