60'000 Mails warnten vor «Ende des freien Internets» – vergeblich
Das Europa-Parlament hat das umstrittene neue Urheberrecht gutgeheissen. Der Entscheid könnte Google teuer zu stehen kommen.

Journalisten sind nicht so wichtig, als dass sich Lobbyisten ernsthaft für sie interessierten. Das ist normalerweise auch in Brüssel so. Wenn es aber um die Urheberrechtsreform geht, werden sogar die Berichterstatter bestürmt. Da stehen plötzlich Verbandsvertreter im Büro, PR-Agenturen bieten «Informationen» feil, und der Mail-Eingang schwillt weit über das übliche Mass an.
So lässt sich nachempfinden, wie es den Abgeordneten ergeht, die heute in Strassburg über eine Reform des Urheberrechts entscheiden mussten. Sie erhielten mehr als 60'000 Mails von Aktivisten. Die beiden Seiten in dem Streit haben das Votum zu einer Frage von Gedeih oder Verderb erklärt. Die einen warnen vor dem «Ende des freien Internets», die anderen vor dem «Ende der freien Presse» und einer Gefahr für die Demokratie.
Zwei Artikel im Mittelpunkt
Axel Voss steht mittendrin in diesem Sturm – und unter «permanenter Anspannung», wie er vor dem Entscheid sagte. Als Berichterstatter versuchte der CDU-Politiker, irgendwie doch noch eine Mehrheit für seine Reformvariante zu organisieren, die Internetgiganten wie Google oder Facebook wenigstens ein bisschen in die Schranken weisen soll. Im Rechtsausschuss war ihm das noch gelungen, woraufhin die Gegenseite um die Piraten-Abgeordnete Julia Reda ein Votum des Plenums beantragte.
Das Europaparlament hat die heftig umstrittene Anpassung des Urheberrechts an das Internetzeitalter nun gebilligt. Damit sollen Internetplattformen wie Google, Youtube oder Facebook künftig verpflichtet werden, Kulturschaffende oder auch Medien zu vergüten, wenn sie deren Produktionen zum Hochladen anbieten. Zudem sollen sie für Verletzungen des Urheberrechts haftbar gemacht werden.
Youtube filtert seine Inhalte auf geschützte Werke. Künftig soll schon vor dem Hochladen garantiert sein, dass kein Verstoss vorliegt.
Zwei Artikel standen im Mittelpunkt der Reform, die das Urheberrecht aus dem Jahr 2001 an neue Entwicklungen anpassen soll. Mit Artikel 13 will Voss ein Problem beseitigen, über das Künstler und Kreative seit Jahren klagen: Ihre Werke, etwa Musikstücke oder Filme, werden von Nutzern auf grosse Netzplattformen, Streamingseiten oder Social-Media-Dienste hochgeladen, welche die Inhalte mit Werbung garnieren und daran sowie an der Datenanalyse viel Geld verdienen. Dabei wird eigentlich hunderttausendfach das Recht der Urheber verletzt. Doch weder die Nutzer noch die Plattformen können belangt werden, die Urheber gehen nahezu leer aus. Youtube und Co. halten dagegen, sie seien die Schöpfer eines zusätzlichen Marktes, von dem die Kreativen in Wahrheit stärker profitierten, als diese zugäben.
Voss will die Plattformen nun in die Haftung nehmen. Das ist kein kleiner Schritt, bisher sind sie gemäss der E-Commerce-Richtlinie davon befreit. Um Urheberrechtsklagen zu entgehen, müssten sie Lizenzen abschliessen, also Gebühren zahlen. Schon bisher filtern Youtube und andere ihre Inhalte auf geschützte Werke, schreiten aber erst ein, wenn ihnen Verstösse gemeldet wurden. Künftig soll schon vor dem Hochladen garantiert sein, dass kein Verstoss vorliegt.
Zweiter Streitpunkt: Leistungsschutzrecht
Hier setzten Voss' Gegner an: Um sicherzugehen, argumentieren sie, müssten die Plattformen sogenannte «Upload-Filter» einsetzen – selbst wenn diese in Voss' Vorschlag nicht erwähnt werden. Es entstehe ein «unkalkulierbares Haftungsrisiko», meint Klaus Müller vom Konsumentenschutz. Die Filter könnten auch legale Inhalte löschen wie Parodien oder Memes.
Das Leistungsschutzrecht soll Verlegern eine Vergütung bringen, wenn Google Überschriften oder kurze Textausschnitte anzeigt.
Voss kam den Kritikern entgegen: Betroffen sind jetzt nur noch kommerzielle Plattformen, die im grossen Stil urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten, also etwa nicht Wikipedia oder nebenan.de. Um den Vorwurf zu entkräften, er beschneide die Start-up-Wirtschaft, sollen auch Kleinstunternehmen ausdrücklich nicht erfasst werden. Rechteinhabern und Plattformen wird nahegelegt, im Dialog Musterlösungen mit diversen Ausnahmeregelungen zu erarbeiten.
Der zweite Streitpunkt betrifft das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Es soll ihnen eine zusätzliche Vergütung bringen, wenn Plattformen wie Google News Überschriften oder kurze Textausschnitte anzeigen. Dieses Recht gibt es in Deutschland schon – es greift aber nicht. Google weigert sich zu zahlen und hat mit der Drohung, die Zeitungen in seinem Dienst auszulisten, Gratislizenzen von ihnen erzwungen. Der Rechtsstreit ist noch ungeklärt. Auf europäischer Ebene könne sich der US-Konzern ein solches Vorgehen nicht leisten, sagt die Grünen-Abgeordnete Trüpel. Zeitungsverleger, Journalistenverbände und Nachrichtenagenturen werben für das neue Recht. Kritiker wie Piraten-Politikerin Reda sehen darin eine Art «Linksteuer», die den freien Austausch von Nachrichten im Internet nicht mehr zulasse.
Nach dem heutigen Entscheid können nun die Verhandlungen über das umstrittene Urheberrecht mit dem Rat der EU-Staaten beginnen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch