61 Klima-Aktivisten müssen in Haft bleiben
In Zürich forderten Dutzende die Freilassung der verhafteten Aktivisten. Nur Einzelne kamen frei – einer erzählt von den Haftbedingungen.

Vor der Kaserne versammelten sich am Dienstagnachmittag zwischen 80 und 100 Personen, um gegen die Inhaftierung der etwas mehr als 60 gestern verhafteten Aktivisten zu protestieren. Sie skandierten Sprüche wie «Klimaschützen ist kein Verbrechen» und zeigten lautstark Solidarität, wenn sich einer der Inhaftierten an einem der Fenster zeigte.
Die Aktivistinnen und Aktivisten sind gestern von der Stadtpolizei verhaftet worden, nachdem sie in weisse Overalls gekleidet mehrere Stunden lang die Eingänge des CS-Hauptsitzes am Paradeplatz blockiert hatten. Sie forderten damit von der Grossbank, die Investements in Öl, Gas und Kohle zu stoppen. Die CS reichte daraufhin wegen Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung Strafanzeige ein.
Aktivisten bleiben in Haft
Die Sprecherin der Organisatoren-Gruppe Collective Climate Justice (CCJ) sagte, dass zumindest Teile der Gruppe, die sich um das Gebäude der Kantonspolizei Zürich postiert hat, das Gelände erst wieder verlassen werden, wenn die Inhaftierten freigelassen worden sind. «Wir wollen unsere Kollegen in Empfang nehmen», sagte Kohlmann. Sie erwartete, dass dies am Dienstagabend noch der Fall sein könnte.
Laut einer Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich müssen allerdings 61 vorläufig festgenommenen Personen für eine weitere Nacht in Haft bleiben. «Angesichts der aussergewöhnlich hohen Zahl von gleichzeitig 61 festgenommenen Personen nehmen die damit verbundenen umfangreichen Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen sehr viel Zeit in Anspruch», begründet die Oberstaatsanwaltschaft den Entscheid. Erschwert würden die Verfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft dadurch, dass die verhafteten Personen teilweise von ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch machen.
Frist läuft am Mittwoch ab
Die Juso der Stadt Zürich kritisierte die Inhaftierung der Klimaschützer. «Dass die Aktivisten und Aktivistinnen für über 24 Stunden festgehalten werden, ist ein untragbarer Zustand», sagt Nathan Donno von der Juso Zürich. Das Gesetz sehe vor, dass Aktivisten nach 24 Stunden wieder auf freiem Fuss seien, ausser die Polizei stelle beim Haftrichter einen entsprechenden Antrag. Laut der Juso gibt es dafür aber keinen Grund.
Artikel 224 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) besagt, dass die Staatsanwaltschaft eine beschuldigte Person spätestens vor Ablauf von 48 Stunden nach Verhaftung auf freien Fuss zu setzen hat oder gegen sie beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft zu stellen. Der Ablauf dieser Frist ist am Mittwochmorgen.
Verhafteter: «In der Zelle ist man sehr abgeschottet»
Bereits am Montagabend versammelten nach Angaben von CCJ rund 200 Klimaschützer zu einer spontanen Demonstration auf dem Helvetiaplatz. Mit Trommeln, Töpfen und Deckeln ausgerüstet, protestierten sie dagegen, dass die 64 festgenommenen Personen von der Stadtpolizei festgehalten werden.
Doch nur Einzelne kamen am Dienstag frei. Einer davon ist Aktivist Arsène Formaz. Der 53-Jährige ist Betriebssanitäter von Greenpeace und teilte seine Gefängniszelle mit einem anderen Aktivisten, wie er 20min.ch erzählt: «Die Stadtpolizei war gestern sehr aggressiv, die Kantonspolizei hat dies nachher aber sehr gut gehandhabt. Es war aber ein rauf und runter, bis ich endlich freigelassen wurde.»
In der Zelle sei man sehr abgeschottet. «Mir wurde alles weggenommen, konnte nicht mal mit meiner Familie in Kontakt treten, die im Ungewissen war.» Trotz Verhaftung würde er wieder bei der Aktion mitmachen. «Das war keine Abschreckung. Ich bin Stolz, fürs Klima einstehen zu können und werde sicher auch weitermachen», sagt Formaz.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch