700 Millionen reichen der Linken nicht
Der Bundesrat will die Frauen für das höhere Rentenalter entschädigen. Aber die Linke lehnt die AHV-Reform ab.

Der Bundesrat nimmt nach der gescheiterten Reform der Altersvorsorge einen neuen Anlauf zur Sicherung der AHV-Renten. Der Kern der Reform besteht aus der Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre und zusätzlichen Mehrwertsteuern. Darauf hatte sich der Bundesrat im Grundsatz schon letztes Jahr geeinigt.
Gestern beschloss er nun, wie viel Geld er zur Abfederung des höheren Frauenrentenalters einsetzt. Mit 700 Millionen Franken jährlich will der Bundesrat den Frauen mit mittleren und tiefen Einkommen die AHV-Renten aufbessern, wenn sie künftig bis 65 arbeiten. Andererseits sollen Frauen, die sich weiter mit 64 pensionieren lassen, eine geringere Rentenkürzung erleiden, als versicherungsmathematisch geboten wäre. Diese beiden Ausgleichsmassnahmen gelten während 9 Jahren ab Inkrafttreten der Reform.
Für den Bundesrat ist die soziale Abfederung ein Ausgleich dafür, dass die Frauen mit dem höheren Rentenalter einen Teil zur Sanierung der AHV beitragen. Trotzdem lehnen SP und Gewerkschaften die Erhöhung des Rentenalters für Frauen kategorisch ab und wollen eine solche Reform in der Volksabstimmung bodigen.
«Ein unglaublicher Affront»
SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi verweist auf die Lohndiskriminierung der Frauen. Faktisch komme die Anhebung des Rentenalters einer Rentenkürzung gleich. Dass der Bundesrat das knapp drei Wochen nach dem Frauenstreik beschliesse, sei ein unglaublicher Affront, sagt Gysi.
Die Kompensationsmassnahmen seien kein Ausgleich für die realen Probleme der Frauen, kritisiert der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Werde die AHV auf dem Buckel der Frauen saniert, sei die Reform nicht mehrheitsfähig, warnt der Arbeitnehmerverband Travailsuisse.
Das höhere Rentenalter für Frauen trägt jedoch nur einen relativ kleinen Teil zur Sicherung der Renten bei. Zwar spart die AHV in neun Jahren rund 10 Milliarden bei den Renten ein. Ein Drittel dieser Einsparungen wird jedoch für die Ausgleichsmassnahmen aufgewendet. Bis 2030 benötigt die AHV zusätzliche 26 Milliarden Franken, um die steigenden Rentenausgaben zu decken. 21 Milliarden will der Bundesrat über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt.) um 0,7 Prozentpunkte hereinholen. Der Normalsatz würde dann 8,4 Prozent betragen. Bei der im Herbst 2017 gescheiterten Reform der Altersvorsorge waren zusätzliche 0,6 Prozentpunkte MwSt. für die AHV vorgesehen.
FDP und SVP: Inakzeptabel
Allerdings bekommt die AHV nun zwei Milliarden jährlich dank der AHV-Steuervorlage, die das Volk im Mai genehmigte. Für FDP, SVP und die Wirtschaft ist deshalb die MwSt.-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte inakzeptabel, ebenso die Tatsache, dass der Bundesrat ein Drittel der Renteneinsparungen bei den Frauen für Ausgleichsmassnahmen einplant. Die FDP will dafür nur 400 Millionen jährlich einsetzen. Der Arbeitgeberverband wirft dem Bundesrat vor, die AHV fast nur mit Steuern zu sanieren.
Die Arbeitgeber fordern vom Parlament, die Mehrwertsteuer nur um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen. Stattdessen müssten Bundesrat und Parlament Mitte des nächsten Jahrzehnts eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 oder 67 Jahre einleiten. Auch die FDP fordert eine solche dritte Sanierungsetappe.
CVP und GLP entscheidend
Ob sich SVP und FDP mit ihren Forderungen im Parlament durchsetzen, hängt vor allem von der CVP und den Grünliberalen ab. Beide Parteien haben sich auf die Höhe der Kompensationsmassnahmen und der Mehrwertsteuer noch nicht festgelegt.
Allerdings will die CVP die AHV-Renten wie der Bundesrat bis 2030 sichern, wie Ständerat Pirmin Bischof sagt. Dies spricht für eine Erhöhung um deutlich mehr als 0,3 Prozentpunkte. Zudem fordert die CVP höhere Ehepaarrenten. Dass Ehepaare heute höchstens das 1,5-Fache der maximalen Einzelrente erhielten, sei diskriminierend. Die CVP stützt sich auf ihre Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Diese wurde vom Volk knapp abgelehnt, jedoch erklärte das Bundesgericht die Abstimmung wegen fehlerhafter Abstimmungsinformationen für ungültig.
Entscheidend für die AHV-Reform wird auch der Ausgang der Wahlen vom Oktober sein, bei denen gemäss Umfragen mit einem Linksrutsch zu rechnen ist. Das neue Parlament wird die AHV-Reform im nächsten Jahr beraten. Weil eine Volksabstimmung nötig ist, tritt die Vorlage kaum, wie vom Bundesrat geplant, auf Anfang 2022, sondern wohl erst 2023 in Kraft.
----------
Was die AHV-Vorlage für die Bevölkerung bedeutet
Die AHV-Revision bringt für Männer wie auch für Frauen Änderungen mit sich, auch solche, die vorteilhaft für sie sind und die der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat alle unten stehenden Angaben unter der Annahme festgelegt, dass die Revision im Jahr 2022 in Kraft tritt. Falls es länger dauern sollte, würde sich der ganze Zeitplan entsprechend nach hinten verschieben.
Rentenalter 65 für Frauen
Die Frauen werden bis 65 Jahre arbeiten müssen statt wie heute bis 64. Allerdings nicht sofort. Alle Frauen, die dieses Jahr 61 Jahre alt geworden sind oder noch werden sowie alle Älteren können noch mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen. Jeder weitere Jahrgang arbeitet drei Monate länger. Frauen mit Jahrgang 1962 sind voraussichtlich die ersten, die bis 65 arbeiten müssen.
Ausgleich für Rentenalter 65
Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 profitieren aber von Ausgleichsmassnahmen; dies, weil sie weniger Zeit haben, um sich auf die Neuerung einzustellen. Sie können zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Wenn sie dennoch mit 64 Jahren in den Ruhestand treten wollen, wird ihre Rente weniger stark gekürzt als sonst bei einer Frühpensionierung. Frauen, die weniger als 56881 Franken pro Jahr verdienen, können sich gar ohne Einbusse mit 64 Jahren pensionieren lassen.
Wenn Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 aber bis 65 Jahre arbeiten, erhalten sie eine höhere Rente. Die Erhöhung hängt vom Einkommen ab und beläuft sich im Durchschnitt auf 76 Franken pro Monat. Am meisten, nämlich 163 Franken pro Monat, erhalten Frauen mit einem Einkommen von bis zu 42660 Franken pro Jahr. Diese Zulagen erhalten aber nur Rentnerinnen, die früher zwischen 14220 und 85320 Franken pro Jahr verdienten. Jene mit einem höheren Einkommen haben ohnehin schon Anspruch auf die Maximalrente.
Früher AHV beziehen
Die Männer können künftig die AHV ein Jahr früher vorbeziehen, dass heisst mit 62 statt erst mit 63 Jahren. Für Frauen bleibt es bei 62 Jahren. Die Rente wird bei einem Vorbezug weniger stark gekürzt, da sich die Einbusse wegen der höheren Lebenserwartung auf eine längere Zeit verteilt. Umgekehrt wird die Rente weniger stark erhöht, wenn jemand länger arbeitet. Auch künftig werden Frauen wie Männer spätestens mit 70 Jahren die AHV-Rente beziehen müssen. Neu ist es aber möglich, nur einen Teil der Rente vorzubeziehen respektive aufzuschieben, und das wird auch in Monatsschritten möglich sein.
Freiwillig länger arbeiten
Der Bundesrat setzt zudem Anreize, damit Erwerbstätige freiwillig über das Rentenalter hinaus arbeiten. Weiterhin müssen sie nur Altersbeiträge auf ihr Einkommen bezahlen, wenn sie mehr als 1400 Franken pro Monat oder mehr als 16800 Franken pro Jahr verdienen. Eine Verbesserung gegenüber heute ist, dass bei der Berechnung der Rente auch jene Beiträge berücksichtigt werden, die ein Erwerbstätiger nach der Pensionierung geleistet hat. So erhalten diese die Chance, allfällige Beitragslücken zu schliessen oder doch noch die Höchstrente zu erhalten. (jho)
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch