700 Paare könnten die Embryo-Tests nutzen
Die wichtigsten Fakten zur Abstimmung über die Untersuchung von Embryonen.

1. Worüber stimmen wir am 14. Juni ab?
Bei der Verfassungsabstimmung geht es um die Behandlung von Embryonen, die bei der Fruchtbarkeitsbehandlung (IVF) erzeugt werden. Neu sollen diese Embryonen genetisch untersucht werden dürfen. Das betrifft nur Paare, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können oder eine schwere Erbkrankheit in der Familie haben. Das Verfahren heisst Präimplantationsdiagnostik (PID). Diese Technologie ist in der Schweiz im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) verboten. In der dem Gesetz übergeordneten Verfassung steht, dass nur so viele Embryonen erzeugt werden, wie der Frau sofort wieder eingepflanzt werden können – höchstens drei. Mit nur drei Embryonen ist die PID aber rein technisch nicht machbar. Dieser Verfassungsartikel soll nun gelockert werden, um die PID zu ermöglichen.