93-Jährige wartet seit vier Jahren auf Opferhilfe
Eine betagte Frau, von einem Betrunkenen verletzt, musste bis vor Bundesgericht um ihr Recht kämpfen.

Die damals 89-jährige Frau war im Juli 2011 über den Marktplatz in Oerlikon spaziert. Vom Bahnhof her torkelte ein stark betrunkener Mann. Plötzlich verlor er das Gleichgewicht und stürzte auf die Frau. Beim Sturz erlitt sie unter anderem einen Beckenbruch. Das Strafverfahren gegen den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingestellt, weil die Frau ihre Anzeige zurückzog. Später ersuchte sie die kantonale Opferhilfestelle um Entschädigung und Genugtuung. Schliesslich waren ihr ungedeckte Behandlungskosten von über 2200 Franken geblieben. Auch der Haushaltsschaden belief sich auf fast 3000 Franken.