95'000 Personen haben in der Schweiz ein Waffenverbot
Psychische Erkrankungen oder gewalttätige Straftaten: Personen, bei denen ein Amokrisiko besteht, können keine Waffen erwerben. Doch längst nicht alle Risikopersonen werden im Strafregister erfasst.

Die Zahl der Risikopersonen, die versuchen, legal an Waffen zu gelangen, oder gar solche zu besitzen, ist gross: Armee und kantonale Polizeikorps haben seit 2001 rund 95'000 Personen mit einem solchen Profil eine Waffenbewilligung verweigert oder Waffen entzogen, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Die Informationen stammen aus der Datenbank Armada, auf der das Bundesamt für Polizei Daten zu gefährdeten Personen sammelt, die Waffen besassen oder versucht haben, an solche zu gelangen. Auf Armada haben seit Mitte 2011 sämtliche kantonalen Waffenbüros Zugriff.
Die Plattform umfasst sowohl eine Datenbank für Armeewaffen, die 71 250 Personen enthält, wie auch eine für zivile Waffen, in der 23 731 Personen registriert sind. Dienstwaffen werden beispielsweise entzogen, wenn Armeeangehörige sich selbst oder Dritte gefährden oder eine gewalttätige Gesinnung haben. Auch medizinische Gründe – etwa psychische Erkrankungen – können zu einem Entzug führen.
Bei Privatpersonen werden Waffenbewilligungen entzogen oder verweigert, wenn sie beispielsweise im Strafregister wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Straftaten erscheinen.
Nicht alle Risikopersonen sind verzeichnet
Martin Killias, Professor für Kriminologie an der Universität Zürich, relativiert jedoch gegenüber der «SonntagsZeitung»: Längst nicht alle Risikopersonen seien im Strafregister verzeichnet. Gerade bei häuslicher Gewalt würden Taten oft nicht angezeigt oder Verfahren eingestellt. Auf diese Weise könnten stark gefährdete Personen trotzdem an Waffen gelangen. Zudem können Personen, deren Vergehen aus dem Strafregister gelöscht wurden, wieder Waffen erwerben.
Trotz der potenziellen Sicherheitsrisiken nimmt jedoch die Zahl der Waffen in der Schweiz zu: Die Verschärfung des Waffengesetzes 2008 hat gemäss «SonntagsZeitung» zu einer Flut von Registrierungen geführt. So haben die jährlichen Gesuche für Waffenerwerbsscheine etwa im Kanton Bern von 889 im Jahr 2005 auf 3210 im Jahr 2012 zugenommen. In der Waadt war es ein Anstieg von 1700 (2010) auf 2800 (2011).
Schizophrener Täter von Daillon
Zu einer Risikogruppe gehört auch der Täter von Daillon VS, der am Mittwochabend drei Menschen erschoss und zwei schwer verletzte. Er litt gemäss «SonntagsZeitung» unter Schizophrenie. Er war IV-Bezüger und lebte isoliert. Wie die Zeitung «Der Sonntag» berichtet, hatte er einen Profi-Vormund zur Seite. Dabei handelt es nicht um einen Laien, sondern um eine Person, die zu 100 Prozent bei der Gemeinde Conthey VS angestellt ist. Warum konnte der Täter dennoch ungeachtet Waffen sammeln? Der Gemeindepräsident von Conthey, Christophe Germanier, erläutert: «Es ist nicht möglich, festzustellen, wer im Besitz einer Waffe ist und wer nicht.»
Josef Sachs, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie, nimmt die Vormundschaftsbehörden gegenüber dem «Sonntag» in die Pflicht: «Viele Behörden und Fachstellen sind heute noch zu wenig auf potenzielle Waffengewalt bei Klienten sensibilisiert.» Die Frage nach einem allfälligen Waffenbesitz gehe oft vergessen. Um ein Gefahrenpotenzial zu erkennen, gäbe es durchaus Anzeichen. «Wenn psychisch angeschlagene Personen Drohungen aussprechen oder Waffen und Munition sammeln, dann sind das Alarmzeichen. Das Umfeld müsste aktiv werden und die Waffen einziehen», so Sachs.
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