Aargauer Amokschütze steht vor Gericht
Im November 2008 verschanzte sich ein bewaffneter Mann in seinem Haus in Buchs bei Aarau und drohte, Dutzende Menschen zu töten. Jetzt steht er vor Gericht.
Vor dem Bezirksgericht Zurzach AG muss sich ab heute Mittwoch ein 53-jähriger Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Vorbereitungshandlungen zu mehrfachem Mord verantworten. Der Schweizer hatte Ende 2008 aus seinem Haus geschossen und eine «Todesliste» mit 26 Namen geführt.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und die Anordnung der Verwahrung. Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Der Verteidiger wird seinen Antrag im Laufe des vorerst auf zwei Tage angesetzten Prozesses stellen.
Mordpläne auch gegen Amtspersonen
Laut Anklage soll der Schweizer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen mit dem Ziel getroffen haben, 26 Personen unter vorheriger Anwendung von Foltermethoden zu töten. Er soll eine eigentliche «Todesliste» geführt haben. Die Mordpläne richteten sich auch gegen verschiedene Amtspersonen.
Der offenbar geistig Verwirrte hatte sich am 13. November 2008 in seinem Einfamilienhaus in Buchs bei Aarau verschanzt und mehrmals aus dem Haus geschossen. Die Anklage wirft dem Schweizer daher auch vor, er habe versucht, mit einer Pistole auf einen Kantonspolizisten zu schiessen.
Als Waffennarr bekannt gewesen
Die Sondereinheit «Argus» der Kantonspolizei stürmte das Haus und schoss auf den Mann. Dieser erlitt schwere Verletzungen und musste ins Kantonsspital eingeliefert werden. Der Sozialhilfebezüger war der Polizei und den Justizbehörden seit längerem als Waffennarr bekannt gewesen.
Nach dem Vorfall wurden im Haus rund 20 Pistolen und automatische Waffen, Schalldämpfer, grosse Mengen Munition und Sprengstoff sowie Folterwerkzeuge sichergestellt. Zudem entdeckten sie die «Todesliste».
Der Mann sah sich als Opfer einer angeblichen Behördenwillkür. Er war Anfang 2008 vom Aargauer Obergericht wegen sexueller Nötigung und Pornografie zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die unbedingt ausgesprochene Strafe hatte damals noch nicht vollzogen werden können.
Der erstinstanzliche Prozess findet vor dem Bezirksgericht Zurzach statt, weil das Bezirksgericht Aarau wegen Befangenheit ein Ausstandsbegehren eingereicht hatte.
Polizisten schossen aus Notwehr
Mittlerweile eingestellt wurden die Strafverfahren gegen zwei Kantonspolizisten, die den Mann bei der Erstürmung des Hause verletzt hatten.
Die Beschwerdekammer des Obergerichtes wies im Juni 2010 eine Beschwerde des Verteidigers gegen den Einstellungsentscheid der Staatsanwaltschaft ab. Die zwei Polizisten hätten in Notwehr gehandelt und sich damit nicht strafbar gemacht, hiess es.
SDA/oku
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