Ab 1. Mai geben auch Ärzte Medikamente ab
Patientinnen und Patienten können ab 1. Mai im ganzen Kanton Zürich ihre Medikamente beim Arzt beziehen. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde dreier Apotheken gegen die Neuerung abgewiesen.

Die Apotheken können gegen diese Entscheidung noch Beschwerde beim Bundesgericht einlegen. Wie die Gesundheitsdirektion am Freitag mitteilte, hat das Verwaltungsgericht entschieden, den Ärzten in Winterthur und in der Stadt Zürich die Medikamentenabgabe ab dem 1. Mai 2012 zu gestatten.
Damit wird das Anliegen einer 2008 angenommenen Volksinitiative umgesetzt. Bisher war es den Ärzten in den beiden grössten Zürcher Städten nicht gestattet, Arzneien abzugeben. Ärztinnen und Ärzte im übrigen Kanton dürfen das dagegen schon heute.
Übergangsfrist zu kurz
Bisher sind laut Gesundheitsdirektion bei der Kantonalen Heilmittelkontrolle 500 Gesuche von Ärztinnen und Ärzten zur Selbstdispensation eingegangen. Die drei - nun unterlegenen - Apotheken hatten gegen die Inkraftsetzung der Neuregelung Beschwerde geführt, weil die Übergangsfrist von November 2008 bis Januar 2012 zu kurz sei.
Der Regierungsrat sei dagegen davon ausgegangen, dass den Apotheken genügend Zeit bleibe, sich auf die Rechtsänderung einzustellen, teilt die Gesundheitsdirektion mit.
SDA/tif
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