«Abbruchbefehl» für illegale Bauten auf dem Uto Kulm
Die Bauten, die Hotelier Giusep Fry ohne Bewilligung zuoberst auf dem Uetliberg erstellt hat, müssen weg. Doch der Hausherr kann den Abbruch hinauszögern.

Die «Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands» hat gemäss der Stalliker Bau- und Planungskommission innert sechs Monaten zu erfolgen - ab Rechtskraft des Entscheids, wie sie am Donnerstag mitteilte. Und der kann sich verzögern: Fry kann den Stalliker Entscheid bis vor Bundesgericht ziehen.
Im März 2009 hatte die kantonale Baudirektion den bereits erstellten Bauten die rückwirkende Bewilligung verweigert. Sobald der Entscheid rechtkräftig sei, solle die Stalliker Baubehörde den Abbruch verfügen. Diesen Entscheid focht Bauherr Fry an.
Abgesehen davon dass die Baurekurskommission II die Verweigerung der Aussenbeleuchtung aufhob, blitzte er in allen Instanzen ab. Das Bundesgericht bestätigte den ursprünglichen Entscheid der Baudirektion zwei Jahre nachdem dieser getroffen worden war.
Fry schweigt
Nun war also Stallikon dran, den Abbruch der illegalen Bauten zu verfügen. Der Bauherr müsse in Kauf nehmen, dass sie «aus grundsätzlichen Erwägungen» handle, nämlich «zum Schutz der Rechtsgleichheit und der baurechtlichen Ordnung», schreibt sie. Dies und die Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes seien höher zu gewichten als «die dem Bauerherrn erwachsenden Nachteile».
Es sei nicht zu erwarten, dass die rechtswidrigen Bauten in absehbarer Zeit durch die Festsetzung eines kantonalen Gestaltungsplans legal würden. Deshalb sei ein weiteres Zuwarten nicht gerechtfertigt. Fry selbst wolle keine Stellung nehmen zum «Abbruchbefehl», liess er ausrichten.
SDA/ep
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