Affäre Bastos: Schweiz friert 210 Millionen ein
Der schweizerisch-angolanische Geschäftsmann soll eine halbe Milliarde Dollar aus Angolas Staatskasse abgezogen haben.

Für den aus den Paradise Papers bekannt gewordenen Geschäftsmann Jean-Claude Bastos wird die Luft immer dünner. Angolas Generalstaatsanwalt Hélder Fernando Pitta Gróz hofft, schon «in dreissig bis vierzig Tagen» genügend Beweise gesammelt zu haben, um den ehemaligen Verwalter des angolanischen Staatsfonds vor Gericht zu bringen. Das sagte Pitta Gróz gestern in Bern zu dieser Zeitung. Zuvor traf der oberste Strafermittler von Angola Bundesanwalt Michael Lauber zu einem offiziellen Arbeitsgespräch.
Neben der allgemeinen Zusammenarbeit war die Affäre rund um Bastos und den angolanischen Staatsfonds eines der grossen Gesprächsthemen. Via seine Firmengruppe Quantum Global mit Hauptsitz in Zug verwaltete Bastos den fünf Milliarden US-Dollar schweren Staatsfonds, bevor er nach einem Machtwechsel Anfang Jahr abgesetzt wurde.
Dokumente aus dem Datenleck Paradise Papers hatten im November aufgezeigt, wie Jean-Claude Bastos persönlich vom Mandat profitierte. Einerseits erhielt er riesige Verwaltungsgebühren. Anderseits leitete er hohe Beträge aus dem Staatsfonds in eigene Projekte, darunter einen Hafenbau, in dem zeitweise SBB-Präsidentin Monika Ribar mittat. Ribar distanzierte sich bis heute weder vom Projekt noch von Bastos.
Banken meldeten Verdacht
Sowohl in der Schweiz als auch in Angola laufen nun Ermittlungen wegen Geldwäscherei. Dabei geht es nicht nur um die Gelder des Staatsfonds, sondern auch um solche der angolanischen Nationalbank, von der Jean-Claude Bastos ebenfalls Mandate erhielt. Die Bundesanwaltschaft gab gestern auf Anfrage bekannt, dass sie auf Schweizer Bankkonten inzwischen 210 Millionen Dollar sperren liess. Hiervon hat die Bundesanwaltschaft bereits rund 60 Millionen Dollar zugunsten des angolanischen Staatsfonds deblockiert.
Offenbar kam es zuvor zu mehreren Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei MROS. Banken mussten der Bundesanwaltschaft Informationen liefern. Angola möchte diese Informationen über die Geldflüsse nun via Rechtshilfe von der Schweiz erhalten. Aus den Paradise Papers war hervorgegangen, dass Bastos unter anderem 41 Millionen Dollar auf ein Konto bei der inzwischen aufgelösten Tessiner Bank BSI überwiesen hat, deklariert als Dividenden. Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung hat kürzlich ein Strafverfahren eröffnet.
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Bildstrecke: Schweizer Steuerverwaltung ermittelt gegen Bastos
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Derweil nimmt der Fall immer grössere Dimensionen an. Dieser Zeitung liegt eine Eingabe des angolanischen Staatsfonds an ein britisches Gericht vor. Darin schreibt der Fonds, Bastos und seine Firmen hätten «unter dem Vorwand, wertvolle Dienstleistungen zu erbringen», in weniger als fünf Jahren insgesamt eine halbe Milliarde Dollar an Gebühren und weiteren Verwaltungskosten vom Staatsfonds bezogen. Diese Gebühren seien «grob überhöht und ungerechtfertigt». Zusammen mit seinem Vertrauten, dem ehemaligen Chef des Staatsfonds und Sohn des Ex-Präsidenten Angolas, José Filomeno dos Santos, habe Bastos dem Staatsfonds «mit illegalen Mitteln» Schaden zugefügt. Dabei sei beiden klar gewesen, dass die abgeschlossenen Verträge hochgradig unvorteilhaft und nicht im Interesse des Staatsfonds gewesen seien.
Über seinen Sprecher bestritt Bastos gestern den Inhalt der Eingabe. «Diese Informationen sind nicht korrekt.» Alle Gebühren seien vollständig offengelegt und von den unabhängigen Wirtschaftsprüfern Deloitte und Touche geprüft worden. Schon in früheren Stellungnahmen verneinte Bastos jegliches Fehlverhalten und stellte sich auf den Standpunkt, seine Entschädigungen entsprächen «Branchenstandards». Es gilt die Unschuldsvermutung.
«Fall höchster Priorität»
Bastos und dos Santos halten sich derzeit in Angola auf und dürfen nicht ausreisen. «Beide mussten ihre Pässe abgeben und sind verpflichtet, sich alle 15 Tage bei den Behörden zu präsentieren», erklärte der angolanische Generalstaatsanwalt Hélder Fernando Pitta Gróz gestern. Ein Gericht habe eine Beschwerde von Bastos gegen diese vorbeugende Massnahme abgelehnt.
In der Schweiz ermittelt die Bundesanwaltschaft derzeit gegen unbekannt. Die Ermittlungen in Angola laufen sowohl gegen Jean-Claude Bastos als auch gegen José Filomeno dos Santos. Generalstaatsanwalt Pitta Gróz erklärte, möglicherweise würden sie später auf weitere Tatbestände wie Korruption und Veruntreuung ausgeweitet. Für Geldwäscherei allein betrage die Höchststrafe in Angola fünf Jahre Gefängnis. «Der Fall ist derzeit einer der Fälle mit der höchsten Priorität», sagte Pitta Gróz. «Die Schäden sind unvergleichlich, weil wir das Geld hätten nutzen können, um das Gesundheits- oder Bildungswesen in Angola zu verbessern.»
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