Affäre Mörgeli: Condrau kommt nicht um Strafuntersuchung herum
Christoph Mörgeli hatte seinen ehemaligen Chef wegen Amtsgeheimnisverletzung angezeigt. Flurin Condrau wehrte sich gegen ein Ermittlungsverfahren – und verlor vor dem Bundesgericht.

Laut Strafanzeige hatte Flurin Condrau, ehemaliger Direktor des Medizinhistorischen Instituts, einen geheimen Bericht zu seinem Institut unbefugten Dritten für eine informelle Beratung zugestellt. Zudem sei der Bericht im April 2012 durch ihn in die Hände von zwei Personen gelangt, die einen Beratungsauftrag zur Zukunft des Museums erhalten hatten.
Im September 2012 hat Condrau gemäss Strafanzeige eine weitere Amtsgeheimnisverletzung begangen, indem er seine dienstliche Korrespondenz mit einem Journalisten an aussenstehende Personen weitergeleitet hat. Ausserdem wird Condrau vorgeworfen, seinem ausserhalb der Universität tätigen Coach amtsgeheime Berichte, Mitarbeiterbeurteilungen und Personaldossiers gegeben zu haben.
Weil Condrau ein Kantonsangestellter ist, musste die Staatsanwaltschaft für die Untersuchung der vorgeworfenen Taten eine Ermächtigung durch das Obergericht beantragen, welche sie im Juni auch erhalten hat. Dagegen erhob Condrau Beschwerde vor dem Bundesgericht. Das höchste Gericht tritt darauf nicht ein. Jetzt darf die Staatsanwaltschaft ermitteln.
(Urteil 1C_388/2014 vom 01.09.2014)
SDA/ep
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