Afrikaner muss ausreisen, weil er Briefkasten nicht leerte
Ein 50-jähriger Nigerianer muss die Schweiz im April verlassen – nachdem er fast 20 Jahre in Zürich gelebt hat.

Offensichtlich war sich der Afrikaner sehr sicher, dass er 17 Jahre nach seiner Flucht in die Schweiz nicht mehr nach Hause zurückkehren muss. Er ging sogar ins Ausland, um dort zu studieren und liess Post aus dem Zürcher Migrationsamt unbeachtet. Nun hat das Verwaltungsgericht Zürich ein Machtwort gesprochen: Der Mann hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt, er muss die Schweiz bis zum 30.?April verlassen haben. Zudem verlangt das Gericht gut 2000 Franken Gebühren.