Airbnb kämpft gegen die Widerlinge
Start-ups sehen es ungern, wenn Broker versuchen, an Mitarbeiteraktien ihrer Angestellten heranzukommen. Diese verkaufen – jedoch nicht nur freiwillig.

Investoren sind scharf auf Aktien von Technologieunternehmen wie Airbnb oder Uber. Der Wert von vielen Start-ups aus dem Silicon Valley ist innert kürzester Zeit in astronomische Höhen gestiegen. Der Unterkunftsvermittler Airbnb wird neuerdings mit 30 Milliarden Dollar bewertet, der Fahrtenvermittler Uber ist 68 Milliarden Dollar wert. Diese Zahlen werden aus dem Preis abgeleitet, den grosse Investoren bei Finanzierungsrunden zahlen, um Teilhaber der Unternehmen zu werden.
Weil Airbnb, Uber und viele weitere Tech-Start-ups (noch) nicht an der Börse kotiert sind, ist der Kreis der Investoren, die sich beteiligen können, allerdings sehr eingeschränkt. Neben den Kapitalgebern der ersten Stunde und den Firmengründern besitzen oft auch noch Mitarbeiter Firmenanteile. Die Aktien haben sie als Lohn für ihre Arbeit respektive als Köder bei ihrer Anstellung erhalten.
Genau auf solche Aktien haben es nun gewisse Broker-Firmen abgesehen, wie die «Financial Times» berichtet. Diese versuchen, ihren Kunden die begehrte Anlage in Technologie-Überflieger zu ermöglichen, indem sie Mitarbeiteraktien aufkaufen. Weil die Aktien oft nicht einfach gehandelt werden können, müssen die Broker erfinderisch sein. Restriktionen für den Verkauf solcher Aktien umgehen sie etwa, indem sie sich über Verträge lediglich den zukünftigen Wert der Anteilscheine sichern. Die Aktien selbst bleiben dagegen vorerst in den Händen der Mitarbeiter.
Unrechtmässige Teilhabe am Goldrausch
Gar keine Freude daran hat man in der Chefetage der Unternehmen. Airbnb-Finanzchef Laurent Tosi bezeichnete die Broker gegenüber der «Financial Times» als «Widerlinge», welche versuchten, Ansprüche zu stehlen und diese als Teilhabe an einem Goldrausch auszugeben. Als Abwehr gegen die Broker haben Airbnb und Uber Rückkaufprogramme gestartet, bei denen den Mitarbeitern ermöglicht wird, ihre Anteilscheine an den Unternehmen genehme Investoren zu verkaufen. Zudem warnen sie in Briefen vor nicht autorisierten Aktienverkäufen respektive vor dem Handel mit Ansprüchen auf Anteilscheine.

Das Problem an den offiziellen Aktienrückkaufprogrammen: Meist bieten diese einen weniger attraktiven Preis an, als andere Investoren zu zahlen bereit wären. Deshalb stossen die Broker mit ihren Angeboten trotz Restriktionen nicht nur ins Leere. Denn Angestellte sind manchmal geradezu gezwungen, Aktien zu verkaufen, die sie einst als Lohn, Bonus oder Willkommensprämie erhalten haben: dann nämlich, wenn sie Bargeld brauchen.
Ähnliche Problematik bei Start-ups in der Schweiz
Dass sie mit ihren Aktien nichts kaufen können, ist nicht nur das Problem von Mitarbeitern im Silicon Valley: In eine ähnliche Situation können auch Firmengründer in der Schweiz geraten. Ihre Anteile an einem Unternehmen werden von den Steuerbehörden nämlich zum Preis bewertet, den externe Investoren für den Einstieg beim Start-up bezahlt haben. Auf dem Papier kommen die Firmengründer und gegebenenfalls auch Angestellte, die nach der Firmengründung mit Aktien derselben entlöhnt wurden, zu grossen Vermögen. Darauf werden entsprechend hohe Steuern fällig. Und die müssen mit Bargeld bezahlt werden, das eben nur mit dem Verkauf von Firmenanteilen beschafft werden könnte. Im Kanton Zürich haben Start-up-Gründer deshalb schon mit dem Wegzug gedroht. Behörden und Politik suchen nun nach Wegen, wie sie mit solchen vermeintlichen Vermögen umgehen können.
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