Härtefallklausel im VisierAL unterstützt Zürcher SVP-Vorstoss zu kriminellen Ausländern
Die Mehrheit der delinquierenden Ausländer wird nicht ausgewiesen. Die Zürcher SVP macht Druck auf die Gerichte und verlangt eine Analyse – mit Erfolg.

Seit dem Ja zur SVP-Ausschaffungsinitiative vor zehn Jahren tobt der Streit um Härtefälle. Seit 2016 gilt: Kriminelle Ausländerinnen und Ausländer müssen nicht zwingend des Landes verwiesen werden, wenn dies einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und das private Interesse am Verbleib das öffentliche Interesse an der Ausschaffung überwiegt.
«Die Gerichte müssen ihre Praxis ändern.»