Alice Schwarzer schweigt vor Gericht
Im Kachelmann-Prozess in Mannheim hatte die Frauenrechtlerin einen kurzen Auftritt als Zeugin. Davor präsentierte ein Rechtsmediziner ein entlastendes Ergebnis für den angeklagten Wettermoderator.
Die Journalistin und Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hat bei ihrer Anhörung als Zeugin im Kachelmann-Prozess die Aussage verweigert. Vor dem Landgericht Mannheim berief sie sich am Mittwochnachmittag auf ihr Aussageverweigerungsrecht als Journalistin. Vor dem Gerichtssaal sagte sie anschliessend: «Es ist bedauerlich, dass ein so ernster Prozess durch Nebenkriegsschauplätze andauernd verzögert wird.»
Schwarzer war auf Betreiben der Verteidigung des Wettermoderators Jörg Kachelmann als Zeugin vorgeladen worden. Die Verteidigung wirft ihr einen öffentlichen Feldzug gegen den wegen Vergewaltigung angeklagten Kachelmann vor.
Gutachter: «Das kann man als Widerspruch darstellen»
Am Vormittag des 27. Verhandlungstags war der Sachverständige Rainer Mattern bei seiner Aussage geblieben, dass kein Nachweis für Fremd- oder Selbstverletzung möglich sei. Es sei nach seinen Versuchen aber möglich, dass die Verletzungen der Ex-Freundin Kachelmanns am Hals vom Messerrücken stammen. Am Messerrücken waren aber keine DNA-Spuren des angeblichen Opfers gefunden worden. Auf die Nachfrage der Staatsanwaltschaft sagte Mattern, dass DNA-Spuren hätten gefunden werden müssen. «Das kann man als Widerspruch darstellen», sagte Mattern
Dazu gab es eine weitere Überraschung: Die Ex-Freundin Kachelmanns hatte ausgesagt, sie habe in der Nacht zunächst aufgeräumt und das Messer aufgehoben und wieder zurückgelegt. Jetzt wurde bekannt, dass der bereits vernommene DNA-Spezialist des Landeskriminalamts Gerhard Bässler von dem Anfassen des Messers durch die Nebenklägerin nichts wusste. Das teilte er jedenfalls inzwischen der Strafkammer mit. Möglicherweise wird der Spezialist nun erneut vernommen.
Kachelmann-Anwalt spricht von «Münchhausen-Syndrom»
Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn warf am Mittwoch der Kammer vor, ihn nicht über den Anruf des LKA-Spezialisten informiert zu haben. Richter Joachim Bock wies Schwenn darauf hin, dass er ihm nach seinem Urlaub die Akte zur Einsicht gegeben habe. Wenn er den Aktenvermerk übersehen habe, sei das nicht die Schuld des Gerichts. Schwenn kritisierte, dass man in nicht auf den neuen Aktenvermerk hingewiesen habe. Er sei nun genötigt, vor jedem Verhandlungstag die Akten zu studieren.
Aber nicht nur die Entstehung der Halsverletzungen sind umstritten, sondern auch die Blutergüsse an den Knien von Sabine w. Der gerichtlich bestellte Gutachter Mattern hält es für möglich, dass die grossen Hämatome durch Kniestösse entstanden. Schwenn fragte nach dem «Münchhausen-Syndrom». Dabei geht es um wiederholte Selbstverletzungen, bei denen wiederholt auf die selbe Stelle geschlagen wird. Dadurch entstehen Gewebsveränderungen, die die Hämatombildung verstärken. Schwenn spielte darauf an, dass auf dem Computer der Ex-Freundin Fotografien mit blauen Flecken sichergestellt wurden, die möglicherweise von sado-masochistischen Sexualpraktiken stammen.
sda/dapd/afp/vin
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