Alkohol-Testkäufe: Regierungsrat will sich nicht äussern
Der Zürcher Regierungsrat schweigt zur Frage, ob Alkohol-Testkäufe strafrechtlich zulässig sind. Trotzdem befürwortet er Käufe durch Jugendliche.
Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch müssten konsequent durchgesetzt werden. Das schreibt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag publizierten Anwort auf eine Anfrage der beiden Kantonsratsmitglieder Renate Büchi-Wild (SP, Richterswil) und Philipp Kutter (CVP, Wädenswil).
Als besonders wichtig erachte der Regierungsrat dabei die Prävention durch Motivation der Kinder und Jugendlichen zu eigenverantwortlichem Handeln. Die Bestrafung des Personals von Gastro- und Ladenbetrieben bei Missachtung der Abgabeverbote sei jedoch ebenfalls notwendig.
Testkäufe sich umstritten
Nicht äussern will sich der Regierungsrat zur strafrechtlichen Zulässigkeit von Testkäufen. Diese müsse in jedem Einzelfall von den Strafverfolgungsbehörden überprüft und allenfalls durch die Gerichte entschieden werden. Bis dahin liege der Entscheid über die Fortsetzung der Testkäufe allein bei den Gemeinden.
Die Oberstaatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass es sich bei den von den Gemeinden angeordneten Testkäufen um eine unzulässige verdeckte Ermittlung handlt. Die Zürcher Konferenz der Statthalter erachtet dagegen Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche als legal.
Wirkung statistisch belegt
Wie der Regierungsrat unter Berufung auf einen Bericht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) festhält, wurden zwischen 2002 und 2007 im Kanton Zürich 2289 Testkäufe durchgeführt. Dabei wurden im Jahre 2203 noch in 55,6 Prozent der Fälle Akohol an Jugendliche verkauft. Vier Jahre später sank die Quote auf 27,2 Prozent.
Diese Entwicklung zeige einerseits, dass die Aufklärungkampagnen und Präventionsmassnahmen wirksam seien, schreibt der Regierungsrat. Zum andern seien Testkäufe aber auch ein Instrument, um die Wirksamkeit der Präventionsbemühungen zu überprüfen.
SDA/ep
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