Es ist erst fünf Jahre her – und doch scheint eine Ewigkeit vergangen. Am Mittwoch, 18. Februar 2009, hatte der Bundesrat per Notrecht beschlossen, 285 Kundendossiers, die 255 Amerikaner betrafen, nach Übersee zu spedieren. Damit war das Bankgeheimnis, das in jenem Jahr sein 75-jähriges Bestehen feierte, ausgehebelt.
Seither ist auf dem Finanzplatz kein Stein auf dem anderen geblieben. Jüngster Höhepunkt ist der Entscheid der internationalen OECD-Gemeinschaft, den automatischen Informationsaustausch (AIA) zum weltweiten Standard zu machen, mit der Schweiz an vorderster Front. Vom Bankgeheimnis in seiner alten Form ist nichts mehr übrig geblieben.
Alarm in Medien, Beschönigung in Bern
Dass der 18. Februar 2009 als eine Art Schweizer Mauerfall in die Geschichte eingehen würde, hatte der Kommentator der NZZ als Erster erkannt. Gerhard Schwarz, der inzwischen den liberalen Thinktank Avenir Suisse leitet, hielt bereits in der Printausgabe des Folgetags fest, dass «die Freigabe geschützter Daten den Glauben an den helvetischen Rechtsstaat» untergraben würde. Der «Tages-Anzeiger» titelte am Freitag «Bankgeheimnis: Nur noch ein Mythos» und verwies auf die Rolle der UBS. Deren Hilfe zu Steuerhinterziehung auf amerikanischem Boden war der Grund dafür, dass die US-Justiz das Stemmeisen am Schweizer Bankgeheimnis-Tresor ansetzen konnte.
Während die Zeitungen mit ihren alarmistischen Kommentaren die Lage richtig einschätzten, zeigte sich die Regierung in Bern nicht auf der Höhe der Aufgabe. Der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz, der in jenem Jahr dem Bundesrat als Präsident vorstand, sah den Vorgang als Beschneidung eines Verfahrenswegs. Das sei zwar unschön, aber nicht weiter gravierend. «Das Bankgeheimnis ist nach wie vor auch gesetzlich fundiert, es steht nämlich und ist verankert in der Bundesverfassung, im Schutz der Persönlichkeit, im Bankengesetz, im Strafgesetzbuch», führte Merz an einer Pressekonferenz am Tag nach dem «Mauerfall» beschönigend aus.
Der revolutionäre Satz von Merz
Es war die kapitale Verkennung dessen, was in jenen Wochen und Monaten um die Schweiz herum im Gang war. Merz sprach so, als ob es sich um eine einmalige Notlage handeln würde, weil sich die Grossbank UBS in Amerika wegen ihrer Vergehen vor einer Strafanklage befunden hätte. Wäre diese erfolgt, hätte dies wegen der Grösse der UBS das ganze Land in Schieflage bringen können, lautete die Argumentation der Regierung für ihr Eingreifen zugunsten der Bank und zulasten des Rechtsstaats. Am Bankgeheimnis würde dies freilich nichts ändern, meinte Merz. Auf die Frage eines Journalisten, was er Peer Steinbrück, dem wortgewaltigen und angriffslustigen damaligen Finanzminister Deutschlands, antworten würde, meinte Merz in launischem Ton: «Dass er vielleicht ein guter Finanzminister, aber ein schlechter Historiker ist. So schnell geht das nicht.»
Es ging genau 22 Tage. Am 13. März 2009 trat der freisinnige Bundesrat Merz erneut vor die Kameras. Diesmal schaute die Weltöffentlichkeit hin. Merz liess witzig gemeinte Seitenhiebe und Kraftmeiereien weg und kam direkt zur Sache. Mit einem Satz entzog der Appenzeller, der wenige Monate zuvor nach einem Herzinfarkt wochenlang aussetzen musste, dem Schweizer Sonderbanking die Basis. «Meine sehr verehrten Damen und Herren», holte Merz feierlich Anlauf, «der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die Schweiz den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens übernehmen will.»
Hinterziehung, Betrug und Bärs Weitsicht
Was technisch klang, hatte es in sich. Die Schweizer Spezialität namens Bankgeheimnis fusste allein auf dem Vorbehalt gegenüber OECD-Artikel 26. Dieser regelte den Austausch von Informationen bei Steuerdelikten. Während die meisten Länder Steuerhinterziehung als amtshilfefähiges Verbrechen behandelten, machten die Eidgenossen eine feine Unterscheidung zwischen Hinterziehung und Betrug. Nur wer besonders verwerflich vorging und beispielsweise Dokumente fälschte, um seine Steuerpflicht zu umgehen, sollte dem Ausland ausgeliefert werden.
Mit seinem Entscheid vom 13. März schwenkte der Bundesrat unter grossem internationalen Druck auf eine Linie ein, die weitsichtige Banker wie Hans Bär schon Jahre zuvor als unvermeidlich betrachtet hatten. In einem Interview mit der «Weltwoche» meinte Bär im Rahmen der Lancierung seines Buchs «Seid umschlungen, Millionen», dass die Unterscheidung zwischen Hinterziehung und Betrug «eine ganz fragwürdige Sache» sei. «Das ist unethisch», führte Bär aus. «Wenn ich auf dem Steuerformular falsche Angaben mache, ist das kein Betrug, sondern Hinterziehung. Und warum? Weil das Formular nicht als Dokument gilt.» Das sei für Amerikaner schlicht nicht nachvollziehbar. «Entweder Sie zahlen Steuern oder nicht – etwas dazwischen gibt es nicht. Das kommt mir vor, als ob Sie sagten: Die Schwiegermutter dürfen Sie umbringen, die Mutter aber nicht.»
Die Branche behandelte den erfahrenen Bär nach seinen Äusserungen wie einen Aussätzigen. Als er Jahre später recht behalten sollte, erinnerte sich kaum mehr jemand an dessen frühe Erkenntnis. Das Land agierte bei den Umwälzungen in der Finanzindustrie nur noch aus der Defensive heraus. Und bis heute ist die Schweiz nicht wieder auf die Beine gekommen.
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Als die Mauer des Schweizer Bankgeheimnisses einstürzte
Am 18. Februar 2009 übergab die Schweiz den USA die Namen von 255 US-Kunden der UBS, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil gegen diese vorlag. Es war der Anfang eines raschen Zerfalls.