Neues Gesetz zum Wechsel des GeschlechtsAls Mann zum Zivilstandsamt, als Frau wieder raus
Ab dem 1. 1. 2022 können Schweizerinnen und Schweizer ihr Geschlecht mit einem einfachen Registereintrag selbst wählen. Das hat Folgen – für Militärpflicht, AHV und nicht zuletzt den Strafvollzug.

Autorin J. K. Rowling löste kürzlich eine heftige Debatte aus, weil sie sich über das schottische Strafrecht irritiert gezeigt hatte: Wer mit dem Gesetz in Konflikt kommt und angibt, sich als Frau zu fühlen, hat das Recht auf einen Platz in einem Frauengefängnis. Ob die Geschlechtsangleichung bereits vorgenommen wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Genauso wenig, ob es bei den Vorwürfen um Gewalt- oder Sexualdelikte geht.