Alstom muss wegen Bestechungen Millionen-Busse zahlen
Gemäss der Bundesanwaltschaft hat der Industriekonzern zu wenig gegen korrupte Mitarbeiter unternommen. Das Unternehmen muss nun Forderungen von über 36 Millionen Franken begleichen.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft ist in einer Untersuchung gegen den Industriekonzern Alstom zum Schluss gekommen, dass dieser von Mitarbeitern getätigten Bestechungszahlungen zu wenig vorgebeugt hat. Alstom wird deshalb zu einer Busse von 2,5 Millionen Franken und einer Ersatzforderung von 36,4 Millionen Franken. verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft (BA) teilt weiter mit, Alstom habe nicht alle «erforderlichen und zumutbaren organisatorischen» Vorkehrungen getroffen, um die 2008 vorgefallenen Bestechungszahlungen an politische Amtsträger in Lettland, Tunesien und Malaysia zu verhindern. Diese sind offenbar getätigt worden, um die Vergabe von Aufträgen zu beeinflussen.
Vorwürfe der Geldwäscherei
Alstom habe auf eine Einsprache gegen das Urteil verzichtet, weshalb dieses nun rechtskräftig sei, schreibt die Bundesanwaltschaft. Die eidgenössischen Strafverfolger hatten ihre Arbeit im Mai 2008 aufgenommen, nachdem ein Strafverfahren gegen Unbekannt vorübergehend eingestellt worden war.
Zunächst wurde das Verfahren auf einen ehemaligen Manager und später auf Alstom Network Schweiz und die französische Mutterfirma ausgedehnt. Konkret ging es um die Vorwürfe der Geldwäscherei, der Bestechung fremder Amtsträger und der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Betroffen war die Kraftwerksparte.
Dazu stellten die Behörden unter anderem am Alstom-Sitz in Baden AG umfangreiches Beweismaterial sicher. Die Ermittlungen umfassten schliesslich rund 15 Länder, was zu zahlreichen Rechtshilfeersuchen führte.
Kick-Back-Zahlungen geleistet
Die BA stellte fest, dass Alstom grundsätzlich über ausreichende Anti-Korruptionsregeln verfügt, diese aber nicht hartnäckig genug durchsetzte, wodurch es zu den Fällen in den drei Ländern kam. Die von Alstom eingesetzten Konsulenten leiteten einen «erheblichen Teil ihrer Erfolgshonorare an ausländische Entscheidträger weiter», schreibt die BA.
Die gegen Alstom Frankreich geführte Untersuchung hinsichtlich Lettland, Tunesien und Malaysia wurde eingestellt, dem Unternehmen aber die Verfahrenskosten auferlegt. Zwar trägt die Konzernzentrale für die Organisationsmängel gemäss BA eine Mitverantwortung, auf eine Verurteilung verzichtet die Behörde aber. Dafür leistet Alstom Frankreich eine Wiedergutmachung von 1 Million Franken.
Neben den drei Ländern mit nachgewiesenen Bestechungen untersuchte die BA zwölf weitere Kraftwerkprojekte von Alstom auf allen Kontinenten. Dabei konnte sie dem Unternehmen keine Widerhandlungen nachweisen.
Alstom kooperierte
Die Verfolgungsbehörde hebt im weiteren die Kooperationsbereitschaft von Alstom hervor. Zudem habe der Konzern gewisse Mängel anerkannt und unternehme erhebliche Anstrengungen, diese zu beheben.
Die vom französischen Alstom-Konzern als Wiedergutmachung bezahlte Million wurde dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz überwiesen. Dieses unterstützt damit zu je einem Drittel Projekte in Lettland, Tunesien und Malaysia.
«System der Korruption»
Das Unternehmen selbst hielt am Dienstag in einer Mitteilung fest, es habe sich bei diesen Vorkommnissen um Einzelfälle gehandelt. Ein grossangelegtes «System der Korruption» sei bei Alstom, wie die Bundesanwaltschaft bestätigt habe, nicht vorhanden.
Vom Einsatz externer Berater sieht Alstom nicht ab. Die BA habe festgestellt, dass dies legal sei. Alstom wolle aber sicherstellen, dass nur die tatsächlichen Dienstleistungen dieser Berater entlöhnt werden und diese keinerlei gesetzwidrigen Zahlungen leisten.
Dafür wurde bereits 2000 die Verwaltung der Beraterverträge zentralisiert. Die Kontrolle der Beraterbeziehungen ist seit 2009 zertifiziert. 2011 erhielt das gesamte Integritätsprogramm des Konzerns ein Zertifikat, gemäss Alstom eine Premiere unter im französischen Blue-Chip-Index CAC40 gelisteten Unternehmen.
SDA/miw
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