Am Ende sind die Kinder doch bei der Mutter
Ein Vater hat während der Beziehung seine Kinder an zwei Tagen pro Woche betreut. Das darf er nach einem Gerichtsurteil nun nicht mehr.

Gerichte übten bei der alternierenden Obhut «eine gewisse Zurückhaltung» aus, sagt Rechtsanwältin Claudia Siebeneck. Bild: Keystone
Die drei Kinder, zwei Buben und ein Mädchen, besuchen die Primarschule, und mittlerweile mögen sie sich mit der Situation zu Hause abgefunden haben. Es gab jedoch eine Zeit, da war es schwierig. Mami hatte einen neuen Freund, dann starb die Tante. Papi musste vorübergehend in eine Klinik, weil ihm die Turbulenzen zusetzten. Zum Glück nur für kurze Zeit. Heute lebt er mit seiner neuen Partnerin zusammen.*