Amokfahrer muss ins Gefängnis
Am 1. Mai 2011 lieferte sich ein betrunkener 33-Jähriger eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei. Drei Jahre zuvor raste er in Zürich in eine Menschenmenge und verletzte dabei eine Person lebensgefährlich.

Gestern stand jener Mann erneut vor Gericht, der am 1. Mai 2008 im Zürcher Kreis 4 in eine Menschenmenge gerast war. Auf seiner Amokfahrt verletzte er eine Person lebensgefährlich. Dafür verurteilten ihn die Geschworenen im Juni 2010 zu sieben Jahren Gefängnis. Weil er das Urteil weitergezogen hat, ist er noch immer auf freiem Fuss.
Wie die Pendlerzeitung «20 Minuten» in ihrer heutigen Ausgabe schreibt, setzte sich der heute 33-jährige Schweizer in der Nacht auf den 1. Mai 2011 betrunken ans Steuer – obwohl ihm der Führerausweis längst entzogen worden war. Nach einer wilden Verfolgungsjagd verhaftete ihn die Polizei.
Richter glauben nicht an ein Blackout
Bereits vor seiner Amokfahrt im Jahr 2008 war der Mann wegen Alkohol am Steuer sechsmal verurteilt worden. Der Staatsanwalt forderte deshalb gestern vor den Bezirksrichtern in Uster drei Jahre Gefängnis.
Sein Verteidiger hingegen plädierte für eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten. Er machte geltend, dass sein Mandant während seiner Fahrt im vergangenen Mai ein Blackout gehabt habe. Zudem sei der Mann wegen eines Blutalkoholwertes von 1,53 Promille nur beschränkt zurechnungsfähig gewesen. Diese Einwände wollten die Richter aber nicht gelten lassen. Sie verurteilten den Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Wegen Wiederholungsgefahr bleibt der 33-Jährige diesmal in Sicherheitshaft.
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