Amokschütze von Buchs soll für 11 Jahre ins Gefängnis
Der 52-jährige Schweizer, der am 13. November 2008 auf mehrere Polizisten geschossen hat, soll zudem verwahrt werden. Dies fordert die Staatsanwaltschaft. Der Mann wollte 26 Menschen foltern und dann töten.
Der Angeklagte habe versucht, mit einer Pistole auf Kantonspolizisten zu schiessen, teilte das Bezirksgericht Zurzach am Montag mit. Der Mann wird deshalb der versuchten vorsätzlichen Tötung angeklagt.
Zudem muss er sich wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu mehrfachem Mord verantworten. Er soll konkrete technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen haben, um 26 Personen - nach vorheriger Folter - zu töten.
Aarauer Behördenvertreter auf Todesliste
Weil auch Aarauer Amtspersonen auf der Todeliste des Angeklagten standen, findet der Prozess nicht vor dem Bezirksgericht Aarau statt. Die Aarauer Justizbehörden hatten in einem früheren Strafverfahren mit dem Amokschützen zu tun gehabt. Schon die Untersuchung war vom Bezirksamt Baden vorgenommen worden, weil der Aarauer Bezirksamtmann ebenfalls auf der Liste stand.
Der Mann war im Januar 2008 vom Aargauer Obergericht in zweiter Instanz wegen sexueller Nötigung und Pornografie zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die unbedingt ausgesprochene Strafe konnte bis zur späteren Tat nicht vollzogen werden.
Obergericht entschied sich für Zurzach
Der Angeklagte hatte gleich gegen sämtliche Bezirksgerichte des Kantons ein Ausstandsbegehren eingereicht. Dieses wurde von der Inspektionskommission des Obergerichtes jedoch abgelehnt und der Fall dem Bezirksgericht Zurzach zugeteilt. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Eine Vorverhandlung soll am 15. Dezember klären, ob der Fall wie geplant in Zurzach stattfinden kann. Zudem sollen weitere prozessuale Vorfragen geklärt werden. Das eigentliche Delikt wird jedoch erst im kommenden Jahr verhandelt.
Über 20 Schusswaffen im Haus gebunkert
Am 13. November 2008 hatte sich der damals 50-jährige Schweizer in seinem Einfamilienhaus in Buchs bei Aarau verschanzt und mehrmals aus dem Haus geschossen. Die Sondereinheit «Argus» stürmte das Haus und schoss zwei Mal auf den Mann. Er musste schwer verletzt ins Kantonsspital eingeliefert werden. Der Sozialhilfebezüger war der Polizei und den Justizbehörden als Waffennarr bekannt. Er sah sich nach Angaben des Untersuchungsrichters als «Opfer von Behördenwillkür».
Im Haus wurden nach dem Vorfall rund 20 Pistolen und automatische Waffen, Schalldämpfer, grosse Mengen Munition und Sprengstoff sichergestellt. Der Mann versuchte, die beiden Polizisten der Sondereinheit «Argus», die auf ihn geschossen hatten, vor Gericht zu bringen. Das Obergericht wies im Juni eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft in zweiter Instanz ab. Die Polizisten hätten aus Notwehr gehandelt und sich damit nicht strafbar gemacht, begründete das Obergericht den Entscheid.
SDA/pbe
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