Amtshilfe soll erleichtert werden
Der Ständerat lenkt ein: Die Schweiz soll den USA auch dann Amtshilfe leisten, wenn statt Namen nur Verhaltensmuster von Steuersündern vorliegen.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK) stellt sich nicht mehr gegen Gruppenanfragen: Sie ist einverstanden damit, dass die Schweiz den USA unter Umständen auch dann Amtshilfe leistet, wenn keine Namen oder Kontonummern von mutmasslichen Steuersündern, sondern nur bestimmte Verhaltensmuster vorliegen.
Die Kommission hat präzisiert, welches die Voraussetzungen dafür sind. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA soll nach ihrem Willen mit einem entsprechenden Abschnitt ergänzt werden. Auf eine umfassende Umschreibung der möglichen Verhaltensmuster verzichtete die Kommission jedoch, wie APK-Präsident Eugen David (CVP/SG) heute Abend vor den Medien in Bern sagte.
Gemäss dem Beschluss der Kommission sollen Steuersünder durch die Umschreibung eines Verhaltensmusters identifiziert werden können, aufgrund dessen davon auszugehen ist, dass die steuerpflichtigen Personen «ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen» sind.
Sie dürfen jedoch nur dann auf diese Weise identifiziert werden, wenn die Bank oder deren Mitarbeitenden zu solchen Verhaltensmustern «in erheblicher Weise» beigetragen haben. Es genüge also nicht, ein Bankkonto in der Schweiz zu haben, erklärte David.
Doch keine präzisen Regeln
Die Kommission hat dieser Version mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ursprünglich hatte die Kommission genauer umschreiben wollen, welche «Verhaltensmuster» gemeint sind. Die Mehrheit habe aber am Ende nicht so weit gehen wollen, sagte David.
Damit liess sich die Kommission offenbar doch noch vom Bundesrat überzeugen. Der Bundesrat hatte dem Parlament vor der letzten Session kurzfristig einen Zusatzbericht zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vorgelegt.
Er wollte vom Parlament eine explizite Zustimmung dafür, das Abkommen so zu interpretieren, dass die Schweiz auch weiterhin in bestimmten Fällen von Gruppenanfragen Amtshilfe leistet. Dies war nämlich bereits auf Basis des alten Doppelbesteuerungsabkommens zulässig, wie das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr 2009 feststellte.
Gerichte müssen entscheiden
Der Ständerat verweigerte jedoch die Zustimmung und vertagte den Entscheid. Nun empfiehlt die Kommission ihrem Rat, das um die neue Interpretation des OECD-Standards ergänzte Abkommen mit dieser weiteren Ergänzung anzunehmen. Einziger Unterschied: Die Angaben zu den Verhaltensmustern sollen nicht nur im Zusatzbericht, sondern direkt im Beschlusstext stehen.
David erklärte den Meinungswandel bei vielen Ständeräten damit, es sei nun klar geworden, dass es nicht um neues Recht, sondern um eine Präzisierung des geltenden Rechts gemäss dem Gerichtsurteil von 2009 gehe.
Das Urteil umschreibe die Voraussetzungen für die Amtshilfe. Allerdings räumte David gleichzeitig ein, dass die genauen Kriterien nun wohl von den Gerichten festgelegt werden müssen - mit Urteilen in konkreten Fällen.
Credit Suisse stellt Daten bereit
Der Bundesrat verfolgt nicht zuletzt das Ziel, auf Basis des bestehenden Rechts eine Globallösung im jüngsten Steuerstreit mit den USA auszuhandeln. Es geht dabei um Schweizer Banken, welchen in den USA Verfahren drohen.
Darunter ist auch die Credit Suisse (CS). Diese bestätigte jüngst, dass sie US-Kunden über eine bevorstehende Aushändigung ihrer Bankkundendaten informiert habe. Eugen David sagte dazu, die Steuerverwaltung habe aufgrund eines Amtshilfebegehrens aus den USA die CS aufgefordert, Daten bereitzustellen. Die CS-Akten würden nun geprüft. Anschliessend werde die Steuerverwaltung eine Verfügung erlassen, welche die Betroffenen anfechten könnten.
All dies geschehe im Rahmen des geltenden Rechts, auf Basis des alten Doppelbesteuerungsabkommens, betonte David. Während das alte Abkommen Amtshilfe nur in Fällen von Steuerbetrug vorsieht, genügt gemäss dem neuen Steuerhinterziehung. Die USA haben das Abkommen allerdings noch nicht ratifiziert.
Man könne sich die Frage stellen, ob die USA wirklich an einem erweiterten Informationsaustausch interessiert seien, stellte David fest. Das ergänzte Doppelbesteuerungsabkommen geht nun erneut an den Ständerat. Die kleine Kammer wird sich voraussichtlich in der Dezembersession damit befassen.
SDA/kle
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