An Schülerin sexuell vergangen – Tischtennis-Lehrer verurteilt
Das Bezirksgericht Dietikon hat einen Lehrer wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Er hatte sich über ein Jahr lang an einer Schülerin regelmässig vergangen.
Der 46-jährige Beschuldigte gab vor Gericht sämtliche Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zu. Demnach hatte er ab Anfang 2009 in einem Limmattaler Tischtennis-Verein eine damals 13-jährige Schülerin durchschnittlich vier Mal pro Monat sexuell missbraucht.
Der geschiedene Trainer schlug einerseits bei Heimfahrten zu, wenn er das Kind mit seinem Auto nach Hause fuhr, oder während des Trainings im Einzelunterricht. Zudem lockte er das Opfer wegen einer angeblichen Genitalerkrankung in seine Wohnung und erstellte dort diverse Nacktfotos der Geschädigten.
Bedingte Strafe und Rayonverbot
Der Fall flog auf, als die Schülerin im Herbst 2010 ihr Schweigen brach. Nach der Festnahme legte der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis ab. In seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten aus.
Zudem erhielt der Trainer ein Rayonverbot. So darf er sich während der zweijährigen Probezeit nicht näher als 500 Meter vom Wohnort oder vom Schulhaus der Klägerin entfernt aufhalten. Zudem erteilte das Gericht ein generelles Kontaktverbot zum Opfer.
Das Gericht verpflichte den Verurteilten überdies zu einem noch zu bestimmenden Schadenersatz. Ausserdem soll er der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 4000 Franken bezahlen. Auferlegt wurden ihm auch die Verfahrenskosten von über 7200 Franken.
SDA/pbe
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