Ankläger fordert bedingte Freiheitsstrafe für Holenweger
Der Bankier habe sich der Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Bestechung schuldig gemacht, sagt Anklagevertreter Lienhard Ochsner. Dass das Verfahren verschleppt wurde, soll Holenweger zugute kommen.
Anklagevertreter Lienhard Ochsner fordert für Oskar Holenweger eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und eine unbedingte Geldstrafe. Für Ochsner steht fest, dass der Zürcher Bankier 80 Millionen Franken krimineller Herkunft gewaschen hat.
Nach der Ansicht von Ochsner hat sich Holenweger der mehrfachen Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, der qualifizierten Geldwäscherei und der Bestechung fremder Amtsträger schuldig gemacht.
Eine Million kassiert
Für Ochsner, der vor dem Bundesstrafgericht sein tags zuvor begonnenes Plädoyer zu Ende geführt hat, ist erwiesen, dass Holenweger mit fiktiven Rechnungen zunächst schwarze Kassen für den französischen Industriekonzern Alstom geäufnet und die Gelder dann zu Bestechungszwecken an ausländische Amtsträger weitergeleitet hat.
Zudem habe er vom verdeckten Ermittler Diemer 830'000 Euro entgegengenommen und weitergeleitet. Holenweger sei dabei von Diemer mehrfach ausdrücklich und nachgewiesenermassen darauf aufmerksam gemacht worden, dass es sich um «Dope-Geld» handle.
Insgesamt habe Holenweger rund 80 Millionen Franken an Geldern krimineller Herkunft gewaschen, einen in der Schweiz in dieser Höhe bis heute selten gesehenen Betrag. Für seine Dienste habe Holenweger rund eine Million Franken kassiert.
Hohe kriminelle Energie
Als Strafe fordert Ochsner für Holenweger eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Zudem sei eine unbedingte Geldstrafe zu verhängen, deren Höhe vom Gericht zu bestimmen sei.
Was das Strafmass betrifft, ist Holenweger laut Ochsner eine hohe kriminelle Energie zu attestieren. Es sei erschreckend, zu welchen Taten er bereit gewesen sei, um sein Lebensziel nicht zu gefährden, Unternehmer zu werden und zu bleiben.
Strafmindernd sei zu berücksichtigen, dass das Verfahren mit fast acht Jahren eindeutig zu lange gedauert habe und ein verdeckter Ermittler eingesetzt worden sei. Sein Plädoyer hatte Ochsner am Mittwochnachmittag mit den markigen Worten begonnen, dass eigentlich nicht Holenweger auf der Anklagebank sitze, sondern die Bundesanwaltschaft (BA).
Angeklagter Ankläger
In den Medien sei mitunter versucht worden, die Einstellung des Verfahrens oder den Freispruch Holenwegers herbeizuschreiben und die BA in die Rolle der Angeklagten zu drängen. Zentral sei im Verfahren Holenweger die Frage, welche anfängliche Verdachtslage die Eröffnung eines Verfahrens rechtfertige.
Ochsner stellte dazu die Frage in den Raum, ob der Geldwäscher im Nadelstreifenanzug eine grössere Schonung seiner Privatsphäre verdiene als der mit ihm symbiotisch verbundene Drogenhändler, der die grobe und gewalttätige Seite des Geschäfts betreibe. Am Nachmittag wird der Verteidiger Holenwegers plädieren.
SDA/miw
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