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Anonym angeschwärzt – Fahrausweis weg

Der Verkehrsteilnehmer gilt grundsätzlich als verdächtig – bis er das Gegenteil beweist. Foto: Sabina Bobst
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Jemand musste Jolanda K.* verleumdet haben, denn ohne dass sie etwas Böses getan hätte, flatterte ihr im Februar dieses Jahres ein Brief ins Haus. Sie sei verpflichtet, sich im Institut für Rechtsmedizin einer Haaranalyse zu unterziehen, um zu beweisen, dass «die gesundheitlichen Mindestvoraussetzungen zum Lenken eines Motorfahrzeugs» noch immer vorlägen. Der Auswertungsbericht sei dem Strassenverkehrsamt zuzustellen, andernfalls werde ihr der Führerausweis entzogen.

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