Anti-Hausbesetzer-Vorstoss fällt durch
Besetzte Häuser müssen nicht nach 48 Stunden geräumt werden. Doch bald kommt der nächste Vorstoss.

Der Zürcher Kantonsrat will keine fixe Regel, welche die Räumung von besetzten Häusern nach 48 Stunden vorschreibt. Damit würde viel zu stark in die Polizeiarbeit eingegriffen. Nun soll stattdessen über eine Frist von 72 Stunden diskutiert werden.
Die Stadt Zürich hat seit Jahrzehnten einen liberalen Umgang mit Hausbesetzern. Besetzte Liegenschaften werden nicht auf Vorrat geräumt, sondern erst wenn der Besitzer eine rechtskräftige Abriss- oder Baubewilligung hat. Die Besetzer werden lediglich kontrolliert und wegen Hausfriedensbruch angezeigt.
Für bürgerliche Politiker des Zürcher Parlaments ist diese Toleranz in der linksgrünen Kantonshauptstadt schon lange zu viel des Guten. Autofahrer würden in Zürich für jede Kleinigkeit gebüsst. Hausbesetzer aber lasse man gewähren, kritisiert die SVP. Das sei Klientelpolitik und eine Kapitulation des Rechtsstaates.
Kritik am AL-Stadtrat
Zusammen mit der FDP reichte die SVP deshalb eine Motion ein, welche die polizeiliche Räumung innerhalb von 48 Stunden verlangt. Die Änderung des Polizeigesetzes würde auf kantonaler Ebene gelten. Die Stadt Zürich, die als einzige Gemeinde häufig mit Hausbesetzungen konfrontiert ist, hätte sich danach zu richten.
Wenn die Verantwortlichen der Stadt Zürich nicht handeln wollten, so müsse eben der Kanton tätig werden, so die Haltung der Motionäre. Der Vorstoss ist auch eine direkte Kritik am früheren Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL), dessen Söhne selber in besetzten Häusern verkehrten.
Wolff musste das Dossier des besetzten Koch-Areals schliesslich an einen Stadtratskollegen abtreten. Mittlerweile ist der AL-Politiker, dem zu viel Nähe zu Besetzern vorgeworfen wurde, Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsamtes.
Gefährlich für Polizisten
Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) warnte in der Kantonsratsdebatte eindringlich davor, eine fixe Frist für Räumungen einzuführen. Damit werde der Polizei das Recht abgesprochen, in eigenem Ermessen zu handeln. «Das kann für die Polizisten gefährlich werden.»
Zudem gehe es nicht an, der Polizei per Gesetz eine zeitliche Vorgabe für ihr Handeln vorzuschreiben. Das gebe es schliesslich auch für keine andere Situation. «Ich wehre mich dagegen, dass Schreibtischtäter der Polizei ihre Arbeit vorschreiben.»
Der Vorstoss wurde denn auch mit grosser Mehrheit beerdigt – in erster Linie, weil es sich die FDP inzwischen anders überlegte. Ihre Mitglieder enthielten sich der Stimme, so dass die Motion mit 90 zu 42 Stimmen bei 33 Enthaltungen abgewiesen wurde.
Das Thema ist damit aber nicht beendet. SVP und FDP reichten inzwischen einen weiteren Vorstoss ein, der eine Räumungsfrist fordert. Allerdings soll beim neuen Vorstoss etwas länger gewartet werden: 72 statt nur 48 Stunden. Zudem solle nur «unter Wahrung der Verhältnismässigkeit und Sicherheit» geräumt werden. Diese Parlamentarische Initiative wird in den kommenden Wochen behandelt.
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