Antrag auf Laubers Abwahl ist lanciert
Mehrere Parlamentarier wollen den Bundesanwalt nicht zur Wiederwahl empfehlen. Aber bevor ein Entscheid fällt, soll sich der oberste Verbrecherjäger nochmals verteidigen dürfen.

Immer wieder Zimmer 286. An diesem Mittwoch findet sich Bundesanwalt Michael Lauber zum wiederholten Mal im Bundeshaus ein, um Politikern wegen seiner umstrittenen «Geheimtreffen» Red und Antwort zu stehen. Auf dem Spiel steht nichts weniger als seine Karriere – seine Wiederwahl für eine dritte Amtszeit, die eigentlich schon im Sommer über die Bühne hätte gehen sollen, nun aber in den Herbst verschoben wurde, weil die Lage «zu überhitzt» war, wie sich ein Parlamentarier ausdrückte.
Gegen den obersten Verbrecherjäger läuft ein Disziplinarverfahren, er hatte sich drei Mal mit Fifa-Präsident Gianni Infantino zusammengesetzt, ohne die Zusammenkünfte zu dokumentieren.
Die Krux: Das Disziplinarverfahren, geführt durch Hanspeter Uster, Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, ist noch gar nicht abgeschlossen. Uster wollte dafür einen externen Experten beauftragen. Dagegen rekurrierte Lauber erfolgreich beim Bundesverwaltungsgericht – nun hat die Aufsicht aber diesen Entscheid wiederum ans Bundesgericht weitergezogen, wie die «Tribune de Genève» berichtet.
Trotz des laufenden juristischen Hickhacks hört sich die Gerichtskommission die Argumente Laubers und Usters Ermittlungsstand an diesem Mittwoch nochmals an. Denn erneut lässt sich eine Entscheidung nicht vertagen, Laubers aktuelle Amtszeit läuft Ende Jahr aus. Nun liegt es an der normalerweise wenig beachteten Gerichtskommission, der Vereinigten Bundesversammlung eine Empfehlung für die Wahl am 25. September abzugeben: Lauber wiederwählen? Oder nicht?
Arslan und Hess im Lead.
Abends um 18.30 Uhr treten Kommissionsmitglieder Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) und Matthias Aebischer (SP/BE) vor die Medien, um zu erklären, was hinter verschlossenen Türen diskutiert wurde. Die Sache ist vertrackt: Zwei Mitglieder haben Anträge auf Empfehlung zur Nichtwiederwahl gestellt, konkret Sibel Arslan (Grüne/BS) und Lorenz Hess (BDP/BE). Die Regeln der Kommission sehen nun vor, dass Lauber sich nochmals verteidigen kann, am nächsten Mittwoch, 4. September, wohl einmal mehr im Zimmer 286. Erst dann will sich die Kommission festlegen. Definitiv entscheiden wird ohnehin die Vereinigte Bundesversammlung – ausser, Lauber zöge seine Kandidatur zurück.
Die Frage «Lauber ja oder nein» trennt Politiker und juristische Experten in zwei Lager; auf beiden Seiten finden sich Schwergewichte. Zu «Team Lauber» gehören der Ständerat Claude Janiak (SP/BL), der Aargauer SP-Justizdirektor Urs Hofmann und dessen Zürcher Amtskollegin Jacqueline Fehr. Die beiden Exekutivpolitiker haben einen Brief an die SP-Fraktion des Parlaments geschrieben, in dem sie für Laubers Wiederwahl werben. Das Verhältnis zwischen den Strafverfolgern des Bundes und der Kantone habe sich während dessen Amtszeit «ausgesprochen positiv entwickelt».
Aber Laubers Gegner sind zahlreich. Zu ihnen gehören der streitbare Basler Strafrechtsprofessor Mark Pieth, der Genfer SP-Nationalrat Carlo Sommaruga, die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder oder der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer. Die Bruchlinien verlaufen teilweise quer durch die Parteien; die Chancen des Bundesanwalts auf eine Wiederwahl bleiben damit höchst ungewiss.
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