Anzeige gegen Kinderspital eingereicht
Eine Einzelperson wirft den Ärzten der Klinik vor, sich der Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, weil sie medizinisch nicht notwendige Beschneidungen durchgeführt haben.

Das Zürcher Kinderspital führte Mitte Juli 2012 ein sofortiges Operationsmoratorium für nicht medizinisch begründete Beschneidungen ein. Es reagierte damit auf ein Urteil des Kölner Landgerichts, das Beschneidungen als Körperverletzung wertete.
Nun hat eine Einzelperson Strafanzeige gegen die Klinik eingereicht, wie die NZZam Mittwoch schreibt. Die Anzeige richte sich gegen die Ärzte des Spitals, gegen die Mitglieder der Klinikleitung sowie gegen die Eltern der betroffenen Knaben. Die vorgenommenen Beschneidungen seien religiös begründet und somit medizinisch nicht notwendig gewesen. Daher hätten sich die Angezeigten der einfachen Körperverletzung schuldig gemacht. Zudem hätten sie zum Vergehen entweder angestiftet, Hilfe geleistet oder diese zumindest unterlassen, heisst es in der Anzeige, die der Zeitung vorliegt.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will jedoch keine Untersuchung gegen das Kinderspital einleiten. Gemäss den Angaben des zuständigen Staatsanwalts Alex de Capitani sei der Anzeigeerstatter nicht persönlich betroffen gewesen und gelte somit nicht als geschädigte Person. Zudem sei die Beschneidung von Knaben vom Nationalrat als nicht problematisch eingestuft worden. An diesen Willen des Gesetzgebers sei die Staatsanwaltschaft gebunden, so de Capitani.
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